Im Verfahren über die Berufungen gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 02.09.2020, Aktenzeichen 56 Ca 4305/20 betreffend die Wirksamkeit einer Kündigung und einen Anspruch auf Beschäftigung des Schulleiters der Staatlichen Ballettschule (siehe Pressemitteilung Nr. 09/21 vom 20.04.2021) wollen der Kläger und das beklagte Land zunächst noch außergerichtlich über Möglichkeiten einer einvernehmlichen Lösung sprechen. Im Hinblick hierauf hat das Landesarbeitsgericht einen Termin zur Verkündung einer Entscheidung für den Fall, dass es zu keiner vergleichsweisen Einigung kommt, auf den 10. Juni 2021, 09.30 Uhr anberaumt.
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Aktenzeichen 21 Sa 1374/20