Das Arbeitsgericht Berlin verhandelt am
p((. Freitag, 8. Januar 2021, 10:00 Uhr, Saal 334
im Dienstgebäude Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin über die Klage des Schulleiters der Staatlichen Ballettschule Berlin, mit der er die Unwirksamkeit weiterer Kündigungen geltend macht.
Das beklagte Land hat neben der Kündigung vom 03.06.2020 am 11.06.2020 und 29.06.2020 weitere Kündigungen des Arbeitsverhältnisses ausgesprochen. Die weiteren Kündigungen vom 11.06.2020 und 29.06.2020 sind Gegenstand dieses Termins. Über die Kündigung vom 03.06.2020 hat das Arbeitsgericht durch Urteil vom 02.09.2020 entschieden (siehe hierzu die Pressemitteilung Nr. 24/20 vom 02.09.2020). Gegen die Entscheidung vom 02.09.2020 wurde zwischenzeitlich das Rechtsmittel der Berufung eingelegt, über die noch nicht entschieden ist.
Es findet eine Verhandlung vor der Kammer statt.
Arbeitsgericht Berlin, Aktenzeichen 58 Ca 8230/20