Das Arbeitsgericht Berlin verhandelt am
p((. Mittwoch, 22.07.2020, 11:30 Uhr, Saal 509
im Dienstgebäude Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin über die Klage einer Verwaltungsfachangestellten im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, die sich gegen die Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses wendet (vgl. Pressemitteilung Nr. 28/19).
Das Bundesumweltministerium erklärte die fristlose, hilfsweise fristgerechte Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit der Begründung, dass die Klägerin im Rahmen ihrer Sicherheitsüberprüfung unzutreffende Angaben gemacht habe. Sie habe insbesondere keine Angaben hinsichtlich ihres Lebensgefährten gemacht, der Organisationen und Veranstaltungen der rechten Szene unterstütze. Bei einer Hausdurchsuchung im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen den Lebensgefährten seien zahlreiche Transparente und Flyer sowie NS-Devotionalien gefunden worden.
Arbeitsgericht Berlin, Aktenzeichen 60 Ca 12251/19