In dem auf Unterlassung eines Verbotes, bei der Arbeit in einem Duty Free Shop Mundschutz und Handschuhe zu tragen gerichteten Verfahren (siehe Pressemitteilung Nr. 10/20 vom 03.03.2020) hat der Arbeitgeber schriftlich mitgeteilt, Beschäftigte könnten bei der Arbeit Mundschutz und Handschuhe tragen, falls sie dies wollen.
Im Hinblick hierauf hat der Betriebsrat das Verfahren für erledigt erklärt.
Arbeitsgericht Berlin, Aktenzeichen 55 BVGa 2341/20