Das Arbeitsgericht Berlin verhandelt am
p((. Mittwoch, 4. März 2020, 11:00 Uhr, Saal 523
im Dienstgebäude Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin über den Antrag des Betriebsrats auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, mit dem er sich gegen das Verbot des Arbeitgebers wendet, bei der Arbeit Mundschutz und Handschuhe zu tragen.
Der Arbeitgeber betreibt auf den Berliner Flughäfen Duty-Free-Shops. Er untersagte den Mitarbeitern, während der Arbeit – insbesondere bei Ankunft von Flügen aus China – Mundschutz und Handschuhe zu tragen.
Der Betriebsrat hält seine Mitbestimmungsrechte für verletzt.
Arbeitsgericht Berlin, Aktenzeichen 55 BVGa 2341/20