Der Gerichtsbezirk
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Der Gerichtsbezirk ist das Gebiet, für das ein Gericht örtlich zuständig ist. In der Regel ist ein Gericht nur für Rechtsangelegenheiten innerhalb seines Bezirks zuständig. Davon gibt es zahlreiche Ausnahmen. Die Übertragung von Zuständigkeiten für bestimmte Rechtsangelegenheiten aus einem Gerichtsbezirk auf ein anderes Gericht führen zur Erweiterung der örtlichen Zuständigkeit und zur Vergrößerung des Gerichtsbezirks.
Amtsgerichtsbezirk: Das Amtsgericht Wedding ist zuständig für die Ortsteile Frohnau, Heiligensee, Hermsdorf, Lübars, Waidmannslust, Märkisches Viertel, Wittenau, Konradshöhe, Tegel, Reinickendorf, Wedding und Gesundbrunnen.
Erweiterte Zuständigkeit: In Mahnsachen ist das Amtsgericht Wedding – zusätzlich zu den genannten Ortsteilen – auch zuständig für sämtliche Berliner Bezirke (und Ortsteile) sowie das Land Brandenburg.