öffentliche Stelle: Amtsgericht Wedding
Das Amtsgericht Wedding bemüht sich, seinen Webauftritt so weit wie möglich barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der aktuellen BITV.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die Webauftritte (Intranet und Internet) des Amtsgerichts Wedding.