Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:

Keine Barzahlungen ab dem 16.10.2023 – Zahlstelle dauerhaft geschlossen!

Ab dem 16.10.2023 werden keine Barzahlungen mehr in der hiesigen Zahlstelle entgegengenommen. Für verfahrensbezogene Kosten erhalten Sie künftig ausschließlich eine schriftliche Zahlungsaufforderung. Den dort genannten Betrag können Sie sodann unbar durch Überweisung begleichen.

Aktueller Hinweis zu Kirchenaustritten - Warnung vor Betrugsmasche im Internet

Die Polizei warnt vor angeblicher Kirchenaustrittsmöglichkeit im Internet. Bitte beachten Sie, dass Sie den Kirchenaustritt ausschließlich im Amtsgericht bzw. notariell beglaubigt gegenüber dem Amtsgericht erklären können. Eine online-Erklärung ist nicht möglich. Bitte überweisen Sie kein Geld an etwaige online-Anbieter.

Hinweise zu Erforderlichkeit einer vorherigen Terminvereinbarung in Rechtsantragsangelegenheiten

Die Rechtsantragstelle ist täglich von 9.00 Uhr – 13.00 Uhr geöffnet.

Die wöchentliche Spätsprechstunde in der Rechtsantragstelle am Donnerstag (15.00 Uhr – 18.00 Uhr) findet nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt.

Bitte nutzen Sie für die Terminvereinbarung in Rechtsantragsangelegenheiten unser Kontaktformular:

Bitten beachten Sie folgende Besonderheiten:

Eilige Anträge (z. B. Vollstreckungsschutzanträge, Anträge auf einstweilige Verfügungen) werden dabei mit Vorrang und schnellstmöglich bearbeitet.

Informationen zur Beratungshilfe

Mit Ausnahme sehr dringender und unabweisbarer Eilfälle bitten wir um Terminvereinbarung für den Antrag auf Erteilung eines Beratungshilfescheines über das Kontakformular.

Informationen zum Kirchenaustritt

Zur Vermeidung von Wartezeiten bitten wir Sie um Vereinbarung eines Termins für den Kirchenaustritt.

Informationen zur Erbausschlagung

Zur Vermeidung von Wartezeiten und zur Verbesserung unseres Bürgerservices werden Erbausschlagungserklärungen nur nach Terminvereinbarung beurkundet. Sofern zum Termin mehr als 3 volljährige Personen erscheinen, wird um Buchung mehrerer Termine (pro drei Personen) gebeten. Minderjährige Personen müssen nicht zum Termin miterscheinen.

Zur Vereinbarung eines Termins für Erbausschlagungen sind unbedingt sämtliche Daten des verstorbenen Erblassers (Vor-, Nach- und Geburtsname, Geburts- und Sterbedatum) anzugeben. Bitte geben Sie auch den letzten gewöhnlichen Aufenthalt, die letzte Meldeanschrift oder/und Hospiz/Pflegeheim an.

Hinweis
Sollten innerhalb der 6-wöchigen Ausschlagungsfrist keine freien Termine mehr buchbar sein oder die Ausschlagungsfrist bereits abgelaufen sein, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt zu einem Notar / einer Notarin auf.

Die Online-Terminbuchung steht nicht für die Beantragung eines Erbscheins zur Verfügung.

Für eine Testamentsablieferung oder einen Testamentseröffnungsantrag benötigen Sie keinen Termin.

Allgemeine Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr

Montags bis freitags 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr

Die mündlichen Verhandlungen sind grundsätzlich öffentlich. Hinweise zu stattfindenden Sitzungen finden Sie vor den Sitzungssälen.

Hinweis:
Im Gerichtsgebäude werden Einlasskontrollen durchgeführt. Dies kann ggf. zu Wartezeiten führen. Bitte halten Sie für die Identitätsüberprüfung einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Reisepass, etc.) bereit. Gegebenenfalls sind Anwalts- bzw. Dienstausweise an der Einlasskontrolle unaufgefordert vorzuzeigen. Terminsteilnehmer/innen werden darüber hinaus gebeten, ihre Ladung mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.

Rechtsantragstelle

Montags bis freitags 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Die wöchentliche Spätsprechstunde in der Rechtsantragstelle am Donnerstag (15.00 Uhr – 18.00 Uhr) findet nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt.

Bitte nutzen Sie für die Terminvereinbarung in Rechtsantragsangelegenheiten unser Kontaktformular:

Die Stellung eines Antrages oder die Erhebung einer Klage erfolgt schriftlich. Die Rechtsantragstelle ist jedoch bei der Protokollierung von gerichtlichen Erklärungen und Anträgen sowie bei der Formulierung von Klagen und Klagerwiderungen behilflich. Antrags- und Klagebegründungen werden hierbei nur im angemessenen Umfang niedergeschrieben. Hierbei findet eine rechtliche Beratung jedoch nicht statt. Dies ist Aufgabe der Rechtsanwaltschaft.

Die vorgenannten Erklärungen und Anträge sowie Anträge auf Bewilligung von Beratungshilfe werden während der Sprechzeiten in der Rechtsantragstelle entgegengenommen.

In Beratungshilfesachen steht es dem Rechtsuchenden außerdem frei, unmittelbar Kontakt zu einer Rechtsanwältin bzw. zu einem Rechtsanwalt aufzunehmen. Der Antrag auf Beratungshilfe kann in diesem Fall direkt durch die Rechtsanwältin bzw. den Rechtsanwalt bei dem Amtsgericht eingereicht werden. Die Erteilung eines Beratungshilfescheins ist nach Beginn der Beratung/Tätigkeit nicht mehr möglich.

Kirchenaustritt

Mit Wirkung ab dem 30.04.2014 sind die Anträge nach dem Kirchenaustrittsgesetz im Land Berlin gebührenpflichtig. Die Gebühr in Höhe von 30,00 € ist im Voraus zu entrichten.
ACHTUNG! Die hiesige Zahlstelle bleibt ab dem 16.10.2023 dauerhaft geschlossen! Der Kirchenaustritt ist unbar per Überweisung zu entrichten. Nähere Informationen erhalten Sie im Termin.
Erklärungen zum Austritt aus einer Religionsgemeinschaft (Kirchenaustritt) können während der Öffnungszeiten zu Protokoll gegeben werden, wenn sich der Wohnsitz der/des Betroffenen im Amtsgerichtsbezirk Wedding befindet. Hierbei ist ein deutscher Personalausweis, bei einem Pass zusätzlich die Anmeldebestätigung vorzulegen.

Nachlasssachen

Die Amtsgerichte sind als Nachlassgerichte zuständig für:

  • die amtliche Verwahrung und Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen,
  • die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen,
  • die Erteilung von Erbscheinen und Testamentsvollstreckerzeugnissen und
  • die Einleitung von Nachlasspflegschaften bei unbekannten Erben.

Das Formular für den Antrag auf Testamentseröffnung finden Sie hier:

Bitte beachten Sie, dass für die Beantragung eines Erbscheines vorab ein Termin zu vereinbaren ist.

Bei Fragen zu Nachlassangelegenheiten bzw. Terminwünschen können Sie das Nachlassgericht des Amtsgerichts Wedding zu den Sprechzeiten (täglich 9.00 – 13.00 Uhr) aufsuchen oder die zuständige Abteilung unter der unten ersichtlichen Telefonnummer anrufen.

Bitte beachten Sie : Die Beurkundung von Erbausschlagungserklärungen und Erbscheinsanträgen sowie die Rückgabe von Testamenten sind außerhalb der Sprechzeiten nur in dringenden Fällen und nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Anfangsbuchstabe des Nachnamens der/des Verstorbenen – Telefon (030 / 90156 – Durchwahl)

Buchstaben Durchwahl Abteilung
A, D, F, J (Endziffern 1 – 5) - 531 Abt. 60
B, J (Endziffern 6 – 0) - 811 Abt. 60
E, G - 810 Abt. 60
L, O, P, Q - 656 Abt. 61
M, N - 677 Abt. 61
C, R - 624 Abt. 61
H, I - 634 Abt. 62
K - 641 Abt. 62
Sa – Sh - 618 Abt. 63
Si – Sz, U, V, X, Y, Z - 616 Abt. 63
T, W - 637 Abt. 63

Grundbuchangelegenheiten

Das Amtsgericht Wedding verfügt über kein Grundbuchamt.

Die Aufgaben der Amtsgerichte in Grundbuchangelegenheiten (Grundbuchämter) sind in Berlin auf sechs Gerichtsstandorte konzentriert.
Das örtlich zuständige Grundbuchamt können Sie der folgenden Übersicht entnehmen:

Verteilerstelle für Gerichtsvollzieheraufträge

Tel.: (030) 90156 533

Zimmer M 101

Sprechzeiten: montags bis freitags 9.00 bis 13.00 Uhr

Elektronischer Rechtsverkehr (Elektronischer Zugang zu den Berliner Gerichten)

Die Berliner Justiz hat den elektronischen Zugang zu allen Gerichten und Staatsanwaltschaften eröffnet. Seit dem 1. Januar 2010 können elektronische Dokumente rechtswirksam mit dem Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eingereicht werden. Näheres zur Nutzung und zum kostenlosen Download finden Sie im Internet unter

Die Einzelheiten des Verfahrens für die Anmeldung zum elektronischen Rechtsverkehr und die sonstigen zusätzlichen Angaben, die bei der Übermittlung mittels des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP) eingehalten werden sollen, entnehmen Sie bitte den diesbezüglichen Angaben auf den Seiten der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz.

Informationen und Ansprechpartner zum elektronischen Datenaustausch im Mahnverfahren finden Sie unter nachfolgendem Link:

Verkehrsanbindung

Sie erreichen das Amtsgericht Wedding mit folgenden öffentlichen Verkehrsmitteln:

  • U-Bahn Linie (Ausstieg: U-Bhf. Pankstraße und Nauener Platz)
  • Buslinie M27

Lage des Amtsgerichts:

Zahlungsverkehr

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

Die Bankverbindung des Amtsgerichts Wedding sowie weitere Hinweise finden Sie hier:

Bezüglich der Erstattung von Gerichtskosten/-gebühren beachten Sie bitte, dass nach Umstellung des behördlichen Zahlungsverkehrs die Überweisung der zu erstattenden Beträge ab April 2013 nur erfolgen kann, wenn die internationalen Bankverbindungsdaten (IBAN und BIC) angegeben wurden. Sie finden diese auf dem Kontoauszug Ihres Geldinstituts.