Montags bis freitags 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Die mündlichen Verhandlungen sind grundsätzlich öffentlich. Hinweise zu stattfindenden Sitzungen finden Sie vor den Sitzungssälen.
Hinweis:
Im Gerichtsgebäude werden Einlasskontrollen durchgeführt. Dies kann ggf. zu Wartezeiten führen. Bitte halten Sie für die Identitätsüberprüfung einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Reisepass, etc.) bereit. Gegebenenfalls sind Anwalts- bzw. Dienstausweise an der Einlasskontrolle unaufgefordert vorzuzeigen. Terminsteilnehmer/innen werden darüber hinaus gebeten, ihre Ladung mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
Rechtsantragstelle
Montags bis freitags 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Die wöchentliche Spätsprechstunde in der Rechtsantragstelle am Donnerstag (15.00 Uhr – 18.00 Uhr) findet nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt.
Bitte nutzen Sie für die Terminvereinbarung in Rechtsantragsangelegenheiten unser Kontaktformular:
Die Stellung eines Antrages oder die Erhebung einer Klage erfolgt schriftlich. Die Rechtsantragstelle ist jedoch bei der Protokollierung von gerichtlichen Erklärungen und Anträgen sowie bei der Formulierung von Klagen und Klagerwiderungen behilflich. Antrags- und Klagebegründungen werden hierbei nur im angemessenen Umfang niedergeschrieben. Hierbei findet eine rechtliche Beratung jedoch nicht statt. Dies ist Aufgabe der Rechtsanwaltschaft.
Die vorgenannten Erklärungen und Anträge sowie Anträge auf Bewilligung von Beratungshilfe werden während der Sprechzeiten in der Rechtsantragstelle entgegengenommen.
In Beratungshilfesachen steht es dem Rechtsuchenden außerdem frei, unmittelbar Kontakt zu einer Rechtsanwältin bzw. zu einem Rechtsanwalt aufzunehmen. Der Antrag auf Beratungshilfe kann in diesem Fall direkt durch die Rechtsanwältin bzw. den Rechtsanwalt bei dem Amtsgericht eingereicht werden. Die Erteilung eines Beratungshilfescheins ist nach Beginn der Beratung/Tätigkeit nicht mehr möglich.
Kirchenaustritt
Mit Wirkung ab dem 30.04.2014 sind die Anträge nach dem Kirchenaustrittsgesetz im Land Berlin gebührenpflichtig. Die Gebühr in Höhe von 30,00 € ist im Voraus zu entrichten.
ACHTUNG! Die hiesige Zahlstelle bleibt ab dem 16.10.2023 dauerhaft geschlossen! Der Kirchenaustritt ist unbar per Überweisung zu entrichten. Nähere Informationen erhalten Sie im Termin.
Erklärungen zum Austritt aus einer Religionsgemeinschaft (Kirchenaustritt) können während der Öffnungszeiten zu Protokoll gegeben werden, wenn sich der Wohnsitz der/des Betroffenen im Amtsgerichtsbezirk Wedding befindet. Hierbei ist ein deutscher Personalausweis, bei einem Pass zusätzlich die Anmeldebestätigung vorzulegen.
Nachlasssachen
Die Amtsgerichte sind als Nachlassgerichte zuständig für:
- die amtliche Verwahrung und Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen,
- die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen,
- die Erteilung von Erbscheinen und Testamentsvollstreckerzeugnissen und
- die Einleitung von Nachlasspflegschaften bei unbekannten Erben.
Das Formular für den Antrag auf Testamentseröffnung finden Sie hier:
Bitte beachten Sie, dass für die Beantragung eines Erbscheines vorab ein Termin zu vereinbaren ist.
Bei Fragen zu Nachlassangelegenheiten bzw. Terminwünschen können Sie das Nachlassgericht des Amtsgerichts Wedding zu den Sprechzeiten (täglich 9.00 – 13.00 Uhr) aufsuchen oder die zuständige Abteilung unter der unten ersichtlichen Telefonnummer anrufen.
Bitte beachten Sie : Die Beurkundung von Erbausschlagungserklärungen und Erbscheinsanträgen sowie die Rückgabe von Testamenten sind außerhalb der Sprechzeiten nur in dringenden Fällen und nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Anfangsbuchstabe des Nachnamens der/des Verstorbenen – Telefon (030 / 90156 – Durchwahl)
Buchstaben
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Durchwahl
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Abteilung
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A, D, F, J (Endziffern 1 – 5)
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- 531
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Abt. 60
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B, J (Endziffern 6 – 0)
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- 811
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Abt. 60
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E, G
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- 810
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Abt. 60
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L, O, P, Q
|
- 656
|
Abt. 61
|
M, N
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- 677
|
Abt. 61
|
C, R
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- 624
|
Abt. 61
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H, I
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- 634
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Abt. 62
|
K
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- 641
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Abt. 62
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Sa – Sh
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- 618
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Abt. 63
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Si – Sz, U, V, X, Y, Z
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- 616
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Abt. 63
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T, W
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- 637
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Abt. 63
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Grundbuchangelegenheiten
Das Amtsgericht Wedding verfügt über kein Grundbuchamt.
Die Aufgaben der Amtsgerichte in Grundbuchangelegenheiten (Grundbuchämter) sind in Berlin auf sechs Gerichtsstandorte konzentriert.
Das örtlich zuständige Grundbuchamt können Sie der folgenden Übersicht entnehmen:
Verteilerstelle für Gerichtsvollzieheraufträge
Tel.: (030) 90156 533
Zimmer M 101
Sprechzeiten: montags bis freitags 9.00 bis 13.00 Uhr
Elektronischer Rechtsverkehr (Elektronischer Zugang zu den Berliner Gerichten)
Die Berliner Justiz hat den elektronischen Zugang zu allen Gerichten und Staatsanwaltschaften eröffnet. Seit dem 1. Januar 2010 können elektronische Dokumente rechtswirksam mit dem Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eingereicht werden. Näheres zur Nutzung und zum kostenlosen Download finden Sie im Internet unter
Die Einzelheiten des Verfahrens für die Anmeldung zum elektronischen Rechtsverkehr und die sonstigen zusätzlichen Angaben, die bei der Übermittlung mittels des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP) eingehalten werden sollen, entnehmen Sie bitte den diesbezüglichen Angaben auf den Seiten der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz.
Informationen und Ansprechpartner zum elektronischen Datenaustausch im Mahnverfahren finden Sie unter nachfolgendem Link:
Verkehrsanbindung
Sie erreichen das Amtsgericht Wedding mit folgenden öffentlichen Verkehrsmitteln:
- U-Bahn Linie (Ausstieg: U-Bhf. Pankstraße und Nauener Platz)
- Buslinie M27
Lage des Amtsgerichts:
Zahlungsverkehr
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Die Bankverbindung des Amtsgerichts Wedding sowie weitere Hinweise finden Sie hier:
Bezüglich der Erstattung von Gerichtskosten/-gebühren beachten Sie bitte, dass nach Umstellung des behördlichen Zahlungsverkehrs die Überweisung der zu erstattenden Beträge ab April 2013 nur erfolgen kann, wenn die internationalen Bankverbindungsdaten (IBAN und BIC) angegeben wurden. Sie finden diese auf dem Kontoauszug Ihres Geldinstituts.