Barrierefreiheit

Hinweise für Rollstuhlfahrer/innen

Dienstgebäude Brunnenplatz 1
Rechts vor dem Dienstgebäude Brunnenplatz 1 befinden sich 2 rollstuhlgeeignete Behindertenparkplätze.

Im Eingangsbereich des Dienstgebäudes Brunnenplatz 1 befindet sich rechts neben dem Haupteingang eine Klingel. Nach Betätigen dieser Klingel wird ein/e Wachtmeister/in erscheinen und Ihnen Einlass zum Dienstgebäude durch den rollstuhlgeeigneten Hintereingang gewähren. Im Dienstgebäude Brunnenplatz 1 befinden sich insgesamt 3 rollstuhlgeeignete Fahrstühle.

Im Erdgeschoss des Dienstgebäudes Brunnenplatz 1 sowie im 5. Obergeschoss des Neubaus (auch erreichbar über das 3. Obergeschoss des Altbaus) befindet sich jeweils 1 rollstuhlgerechte Behindertentoilette, die über einen Euroschlüssel geöffnet werden kann.

Dienstgebäude Schönstedtstraße 5
Rechts vor dem Dienstgebäude Schönstedtstraße 5 befinden sich 2 rollstuhlgeeignete Behindertenparkplätze.

Im Eingangsbereich des Dienstgebäudes Schönstedtstraße 5 befindet sich rechts neben dem Eingang eine Klingel. Nach Betätigen dieser Klingel wird ein/e Pförtner/in erscheinen und Ihnen Einlass zum Dienstgebäude durch den rollstuhlgeeigneten Eingang (rechts neben dem Haupteingang) gewähren. Im Dienstgebäude Schönstedtstraße 5 befinden sich insgesamt 2 rollstuhlgeeignete Fahrstühle.

Im Erdgeschoss des Dienstgebäudes Schönstedtstraße 5 befindet sich 1 rollstuhlgerechte Behindertentoilette, die über einen Euroschlüssel geöffnet werden kann sowie eine rollstuhlgerechte Behindertentoilette, die durch die Wachtmeister/innen vor Ort mit gesondertem Schlüssel geöffnet werden kann.