Öffnungszeiten

Stand 06.02.2023

Bitte nutzen Sie in Ihrer Angelegenheit die Möglichkeit der schriftlichen Antragstellung. Eine persönliche Vorsprache kann erfolgen, sollte jedoch auf unaufschiebbare Angelegenheiten beschränkt werden.
Beachten Sie darüber hinaus die nachfolgenden allgemeinen Hinweise:

  • Die Entgegennahme von Kirchenaustrittserklärungen ist möglich.
  • Das Nachlassgericht ist mittwochs für Publikumsverkehr g e s c h l o s s e n.
  • Die Beurkundung von Erbausschlagungserklärungen soll vorrangig nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. Termine können unter 90191-300 oder elektronisch vereinbart werden.
  • Die Grundbucheinsichtenstelle ist geöffnet
  • Die Spätsprechstunde donnerstags von 15.00 Uhr – 18:00 Uhr findet statt.
  • Das Publikum der Geschäftsstellen wird in den einzelnen Sachgebieten zum Teil über „Kontaktgeschäftsstellen“ abgewickelt.

Zur Verringerung des Infektionsrisikos werden alle Besucherinnen und Besucher des Amtsgerichts Neukölln gebeten, die nachfolgenden Regelungen zu beachten:

  • Halten Sie sich nur im notwendigen Umfang im Dienstgebäude auf.
  • Beachten Sie den Mindestabstand von 1,5 bis 2 Meter.
  • Desinfizieren Sie sich beim Betreten die Hände.
  • Die Nutzung einer Maske wird empfohlen.

Einlasskontrollen

Im Gerichtsgebäude werden aus Sicherheitsgründen Einlasskontrollen durchgeführt.
Um längere Wartezeiten zu vermeiden, halten Sie bitte für die Identitätsüberprüfung einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Reisepass, etc.) bereit. Rechtsanwälte und Behördenvertreter werden gebeten, den Anwalts- bzw. Dienstausweis an der Einlasskontrolle unaufgefordert vorzuzeigen. Terminsteilnehmer werden darüber hinaus gebeten, ihre Ladung mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
Referendare sollten ihre Ausbildungsverfügung und ihren Ausweis bereit halten.

Gegenstände, die für tätliche Angriffe oder für Störungen der Gerichtsverhandlungen missbraucht werden können, dürfen nicht in das Gerichtsgebäude gebracht werden und werden ggf. in Verwahrung genommen.

Infostelle

Montag bis Freitag von 9.00 bis 13.00 Uhr

Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter erteilen Ihnen Auskünfte und beantworten Ihre Fragen z.B. zum Verfahren oder von Ihnen beabsichtigten Anträgen. Vordrucke und Formulare erleichtern Ihnen die Antragstellung. Anhand der ausliegenden Merkblätter können Sie überprüfen, welche Angaben und Unterlagen notwendig sind.

Die Vordrucke und Formulare können Sie vor Ort ausfüllen, wenn Sie die notwendigen Angaben und Unterlagen verfügbar haben. Sie können diese auch mitnehmen und zu Hause ausfüllen. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Vordrucke und Formulare herunterzuladen, auszudrucken und ausgefüllt an das Amtsgericht Neukölln zu senden.
Die Stellung eines Antrages oder die Erhebung einer Klage erfolgt schriftlich. Formulare hierfür liegen in der Info-Stelle bereit. Die Rechtsantragstelle hilft lediglich bei der Aufnahme von sachgerechten Anträgen und Klagen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Rechtsberatung wegen des gesetzlichen Verbots nicht zulässig ist und daher auch nicht stattfinden kann. Rechtsberatung ist Aufgabe der Rechtsanwaltschaft.

Eine Einsichtnahme in das Grundbuch erfolgt nicht in der Infostelle des Gerichts, sondern ausschließlich während der unten genannten Öffnungszeiten in der zuständigen Geschäftsstelle (Grundbucheinsichtenstelle).

Rechtsantragstelle

Montag bis Freitag von 09.00 bis 13.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich von 15.00 bis 18.00 Uhr

Die Stellung eines Antrages oder die Erhebung einer Klage erfolgt schriftlich. Formulare hierfür liegen in der Info-Stelle bereit. Die Rechtsantragstelle hilft lediglich bei der Aufnahme von sachgerechten Anträgen und Klagen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Rechtsberatung wegen des gesetzlichen Verbots nicht zulässig ist und daher auch nicht stattfinden kann. Rechtsberatung ist Aufgabe der Rechtsanwaltschaft.

Eine Einsichtsnahme in das Grundbuch oder ein Antrag auf Ausschlagung der Erbschaft ist am Donnerstag zwischen 15.00 bis 18.00 Uhr nicht möglich.

Beratungshilfestelle

Die Aufnahme von Beratungshilfeanträgen kann wieder zu Protokoll der Geschäftsstelle über entsprechende Terminvergabe erfolgen.

Geschäftsstellen

Montag bis Freitag von 09.00 bis 13.00 Uhr

Die Nachlassgeschäftsstellen sind pandemiebedingt mittwochs geschlossen!
Zu den oben genannten Zeiten können Berechtigte in den Geschäftsstellen Akteneinsicht nehmen. Eine telefonische Anmeldung wird auch hier empfohlen, um sicherzustellen, dass die Akten bereitliegen.
Hinweise zu stattfindenden Sitzungen finden Sie vor den jeweiligen Sitzungssälen.

Ein Antrag auf Ausschlagung der Erbschaft ist nur mit vorheriger Terminsvereinbarung möglich.

Terminsvergabe

Sie erhalten Termine in Beratungshilfesachen hier

Sie erhalten Termine für Erbausschlagungen hier

Gerichtszahlstelle

Die Gerichtszahlstelle ist bis auf weiteres geschlossen

Verteilerstelle für Gerichtsvollzieheraufträge

Montag bis Freitag von 09.00 bis 13.00 Uhr

Tel.: (030) 90191-287