Barrierefreiheitserklärung des Amtsgerichts Neukölln

Öffentliche Stelle / Geltungsbereich

Amtsgericht Neukölln

Wir bemühen uns, unseren Webauftritt barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der aktuellen Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV).

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot Webauftritt https://www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-neukoelln/.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt bzw. aktualisiert?

Diese Erklärung wurde am 13.12.2024 erstellt bzw. überarbeitet.

Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde durchgeführt von der oben aufgeführten öffentlichen Stelle durch eine Selbstbewertung.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieser Webauftritt / Diese Anwendung ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der aktuellen BITV erfüllt.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Barriere: Ausgewählte Seite nicht ausgezeichnet

  • Beschreibung: Aria-Attribut für ausgewählte Seite nicht vorhanden.
  • Maßnahmen: Aria-Attribut wird ergänzt.
  • Zeitplan: Behebung in 2025

Barriere: Deaktivierte Elemente

  • Beschreibung: Deaktivierte Elemente sind teilweise nicht ausgezeichnet.
  • Maßnahmen: Deaktivierte Elemente werden ausgezeichnet.
  • Zeitplan: Behebung in 2025

Barriere: Grafiken und Bedienelemente

  • Beschreibung: Einige Logos und Bedienelemente werden nicht kontrastreich dargestellt, wenn die Farbe im Browser angepasst wird.
  • Maßnahmen: Anpassung der Logos und Bedienelemente.
  • Zeitplan: Behebung in 2025

Barriere: strukturierte Formulare

  • Beschreibung: Auf den Seiten existieren Formulare, bei denen teilweise Strukturelemente fehlen bzw. fehlerhaft verwendet werden. Entsprechend können beim Einsatz von Screenreadern für die Nutzung relevante Informationen fehlen oder nicht korrekt verstanden werden.
  • Maßnahmen: Strukturelemente der Formulare werden korrigiert.
  • Zeitplan: Behebung in 2025

Barriere: Dokumente

  • Beschreibung: Nicht alle hochgeladenen Dokumente sind bereits barrierearm
  • Maßnahmen: Prüfung der Dokumente auf Barrierefreiheit und gegebenenfalls Austausch.
  • Zeitplan: Behebung in 2025

Barriere: Textdokumente, Fotos, Tabellen

  • Beschreibung: Besucherinformation, Organisation
  • Maßnahmen: Texte sollen nach Möglichkeit bei Neuerstellung barrierefrei erstellt werden und Fotos erläutert.
  • Zeitplan: Behebung in 2025
  • Alternative: telefonische Auskunft einholen

Kein Anwendungsfall

Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich des Barrierefreien IKT Gesetzes Berlin.

Ausnahmen, die nicht barrierefrei sein müssen:

Barriere: Dokumente

  • Beschreibung: Dokumente, die auf den Webseiten des Amtsgerichts vor dem 15.03.2019 veröffentlicht wurden
  • Rechtsgrundlage: BIKTG Bln § 4 Abs. 4a
  • Alternative: Als Alternative empfehlen wir daher zunächst die Kontaktaufnahme per E-Mail. Unsere Mitarbeitenden werden Sie bei der Nutzung der Inhalte aus diesen Dokumenten unterstützen.

Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit (Feedbackoption) kontaktieren?

Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit oder bestehende Barrieren melden? Sie können etwas auf unserer Website oder der mobilen Anwendung nicht ausreichend wahrnehmen, bedienen oder verstehen? Sie benötigen Informationen in einer barrierefreien Form? Dann informieren Sie uns bitte.

Kontakt zur Ansprechperson der öffentlichen Stelle:

Name: Der Präsident des Amtsgerichts Neukölln
E-Mail: verwaltung@ag-nk.berlin.de
Telefon: (030) 90191-0

Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit

Die folgenden Angaben werden in der digitalen Barrierefreiheitserklärung immer ausgegeben: Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, Sie innerhalb von 4 Wochen keine Antwort erhalten haben, oder die Antwort unzureichend war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden und ein Durchsetzungsverfahren anstreben. Bitte kontaktieren Sie immer zuerst die betroffene öffentliche Stelle!

Link zum Kontaktformular
Weitere Informationen zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit