Beratungshilfe

Wichtiger Hinweis

Beachten Sie bitte: Wenn Sie schon von einem Anwalt / einer Anwältin beraten wurden, haben Sie nur vier Wochen Zeit, Beratungshilfe zu beantragen, § 6 Abs. 2 S. 2 BerHG. Stellen Sie den Antrag im Zweifel schriftlich (weitere Informationen und Formulare).

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