Beratungshilfe

Wichtiger Hinweis

Beachten Sie bitte: Wenn Sie schon von einem Anwalt / einer Anwältin beraten wurden, haben Sie nur vier Wochen Zeit, Beratungshilfe zu beantragen, § 6 Abs. 2 S. 2 BerHG. Stellen Sie den Antrag im Zweifel schriftlich (weitere Informationen und Formulare).

Für eine Online-Ausfüllhilfe des Beratungshilfeantrages gehen Sie bitte auf:
https://service.justiz.de/beratungshilfe/antrag/start/start