Öffnungszeiten

Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die zu Wartezeiten führen können.
Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Planung Ihrer Anreise.

Um eine zügige Zugangskontrolle zu erleichtern, bringen Sie bitte einen amtlichen Lichtbildausweis mit.

Allgemeine Sprechzeiten

Geschäftstellen

Montag bis Freitag
9.00 bis 13.00 Uhr

Terminabsprachen mit dem Publikum bleiben unberührt.

Informations- und Rechtsantragsstelle

(auch Beratungshilfesachen und Kirchenaustritte)
Um vorherige Terminvereinbarung unter 90175-451 wird gebeten.
Hiervon ausgenommen sind nur Eil-Anträge zu folgenden Sprechzeiten:

Montag bis Freitrag
9.00 bis 13.00 Uhr

Donnerstag
zusätzlich 14.00 bis 18.00 Uhr

Terminkunden haben Vorrang.

Termine für Kirchenaustritte und Beratungshilfetermine buchen Sie bitte online über das Serviceportal berlin.de:
https://service.berlin.de/dienstleistungen/

Bitte prüfen Sie vorher, welches Amtsgericht für Ihren Wohnort das zuständige Zivilamtsgericht ist unter:
https://www.justizadressen.nrw.de/de/justiz/gerichte

Eil-Sachen sind fristgebundene und solche Anträge, die keinen Aufschub dulden, z.B. Gewaltschutzanträge, Anträge wegen Kindeswohlgefährdung, Räumungsschutz, Kontofreigaben, einstweilige Verfügungen.
Der Rechtsantragsstelle ist eine Informationsstelle vorgeschaltet. Diese Informationsstelle ist der zentrale Anlaufpunkt für das Publikum. Dort werden Aufgaben des Auskunftsbeamten übernommen und allgemeine Anfragen beantwortet. Ferner sollen Unterlagen für die Aufnahme von Anträgen in der Rechtsantragstelle vorab auf Vollständigkeit geprüft werden.

Die Stellung eines Antrages oder die Erhebung einer Klage erfolgt schriftlich. Dies kann auch zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle in der Rechtsantragstelle erfolgen. Eine Rechtsberatung findet nicht statt. Dies ist Aufgabe der Rechtsanwaltschaft. Die Rechtsantragstelle hilft lediglich bei der Aufnahme von sachgerechten Anträgen und Klagen. Antrags- und Klagebegründungen werden nur in einem angemessenen Umfang niedergeschrieben. Bürger mit geringem Einkommen können sich nach dem Beratungshilfegesetz von einem Rechtsanwalt / einer Rechtsanwältin eigener Wahl gegen eine niedrige Beratungsgebühr, die bei Mittellosigkeit erlassen werden kann, beraten lassen.

Weitere Informationen zur Beratungshilfe finden Sie im Service-Portal Berlin, unter Rechtsangelegenheiten – Beratungshilfe

Formulare der Rechtshilfe – Rechtsantragsstelle

Wichtige Information der Informations- und Rechtsantragstelle im Familiengericht

Achtung bei Inanspruchnahme von Online-Diensten zum Austritt aus der Kirche:

Die Erklärung des Austritts aus einer steuerpflichtigen Religionsgemeinschaft kann ohne Zurhilfenahme von Dritten persönlich beim zuständigen Amtsgericht oder schriftlich in öffentlich beglaubigter Form (notarielle Unterschriftsbeglaubigung) erfolgen. Die Erklärung muss den vollen Namen des Austretenden/der Austretenden, die Anschrift, das Geburtsdatum und den Geburtsort, den Familienstand und die Angabe der Religionsgemeinschaft, aus der ausgetreten werden soll, enthalten. Bedingungen darf die Erklärung nicht enthalten. Die Erklärung wird mit Eingang bei Gericht wirksam. Gebühren entstehen dabei beim Amtsgericht in Höhe von 30 €, bei Inanspruchnahme eines Notars daneben notarielle Gebühren.

Zahlstelle

Die Zahlstelle ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montag bis Freitag
08.30 bis 13.00 Uhr

Grundbucheinsichtenstelle

Die Grundbucheinsichtsstelle ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montag bis Freitag
09.00 bis 14.00 Uhr

Grundbucheinsichten sind nur noch nach Terminvereinbarung (Tel. 90175-264 oder -718) möglich.

Bitte beachten Sie, dass Teile des Grundaktenarchivs ausgelagert und daher bei Einsichtsersuchen nicht sofort verfügbar sind.

In dringenden Angelegenheiten oder nach Vereinbarung können die Geschäftsstellen auch außerhalb der allgemeinen Sprechzeiten aufgesucht werden.

Die Beschränkungen in der Sprechzeit gelten nicht für Angehörige der rechts- und steuerberatenden Berufe und deren Hilfspersonen, sowie für Angehörige einer Behörde oder öffentlich-rechtlichen Körperschaft.

Die Grundbuch-Einsichtstelle beim Amtsgericht Kreuzberg befindet sich in Zimmer E 002 (Eingang Möckernstraße 130).

Nachlassgericht

Zur Vermeidung von Wartezeiten und zur Verbesserung unserer Bürgerservices vereinbaren Sie bitte einen Termin für

  • die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen
  • die Aufnahme von Erbscheinsverhandlungen
  • die Herausgabe von Schlüsseln und Testamenten

Erbausschlagungserkärungen werden nur nach Terminvereinbarung beurkundet. Sofern zum Termin mehr als 2 volljährige Personen erscheinen, wird um die Buchung mehrerer Termine (pro 2 Personen) gebeten. Bitte buchen Sie online über das Serviceportal berlin.de:
https://service.berlin.de/dienstleistung/326768/

Wichtiger Hinweis:
Sollten innerhalb der 6-wöchigen Ausschlagungsfrist keine freien Termine mehr buchbar sein, wollen Sie sich bitte mit Hilfe des Kontaktformulars an die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Kreuzberg wenden.

Andere Termine sollen vorrangig per E-Mail (Kontaktformular) vereinbart werden. Hierzu bitten wir Sie um Angabe der Daten des Erblassers / der Erblasserin (Name, Geburts- und Sterbedatum, sowie der letzte gewöhnliche Aufenthalt).
In dringenden Ausnahmefällen kann ein Termin vereinbart werden unter den Rufnummern 90175 –
- 367 (Buchstaben A, B)
- 245 (Buchstaben C, F, Ha – Ho)
- 365 (Buchstaben D, E, Sd-So, T)
- 366 (Buchstaben I, J, Ka, L, O, Po, U)
- 246 (Buchstaben G, Hp-Hz, N, Sa-Sb, St-Sz)
- 232 (Buchstaben Kb-Kz, Ra)
- 247 (Buchstaben Sc, Sp-Ss, V, X, Y)
- 243 (Buchstaben Rb – Rz, W, Z)
- 276 (Buchstaben M, Pa-Pn, Pp-Pz, Q)