Die folgenden (zivilrechtlichen) Aufgaben (Zuständigkeiten) werden in Berlin von allen Amtsgerichten für den jeweiligen Gerichtsbezirk wahrgenommen.
- Beratungshilfe
- Betreuungssachen
- Einstweiliger Rechtsschutz
- Grundbuchsachen
- Insolvenzsachen (Verbraucherinsolvenzen)
- Kirchenaustritte
- Mediationen
- Nachlasssachen
- Wohnungseigentumssachen
- Zivilprozessverfahren
- Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
- Zwangsvollstreckung
Weiterführende Informationen zu den einzelnen Aufgaben erfahren Sie
im Serviceportal unseres Hauses