Das Insolvenzverfahren ist ein der streitigen Gerichtsbarkeit unterliegendes Gesamtvollstreckungsverfahren, das dazu dient, durch die Verwertung des Vermögens des Schuldners die bestmögliche Befriedigung der Gläubiger zu erzielen. Die Verwertung kann durch die Zerschlagung des Schuldnervermögens und Verteilung des Erlöses an die Gläubiger, aber auch durch Unternehmensfortführung und Verteilung der erwirtschafteten Gewinne an die Gläubiger realisiert werden.
Im Gegensatz zum Einzelzwangsvollstreckungsverfahren, in dem jeder Gläubiger versucht, so schnell wie möglich den besten Zugriff auf das Schuldnervermögen für sich selbst zu erzielen (“Wettlauf der Gläubiger”), sind am Insolvenzverfahren alle Gläubiger beteiligt und dient das Verfahren einer gleichmäßigen Befriedigung der Gläubiger in einem geregelten Verfahren.
Ist der Schuldner eine natürliche Person, so kann er durch das Verfahren Restschuldbefreiung erlangen.