Der Senat hat sich zur Aufgabe gemacht, zusammen mit dem Berliner Ernährungsrat eine zukunftsfähige, nachhaltige und regional gedachte Ernährungsstrategie für die Stadt zu entwickeln. Die Nachfrage der Berliner Verbraucherinnen und Verbraucher sowohl nach konventionellen als auch biologischen Lebensmitteln aus der Region steigt. Insbesondere in der Gemeinschaftsverpflegung soll schmackhaftes und gesundheitsförderndes Essen für alle angeboten werden können.
Die Berliner Ernährungsstrategie soll dazu beitragen, dass die Berliner Ernährungspolitik hin zu mehr Regionalität, Nachhaltigkeit, Fairness und mit einem stärkeren Fokus auf gesundheitsfördernde Kost für alle, unabhängig vom Geldbeutel, entwickelt wird. Der vorgelegte Aktionsplan schlägt erste Maßnahmen vor. Es bedarf eines umfassenden Transformationsprozesses, der nicht allein durch die Verwaltung initiiert werden kann, sondern sich aus der Gesellschaft heraus entwickeln muss. Nur durch eine aktive Beteiligung der Stadtgesellschaft, kann er die notwendige Akzeptanz finden und alle Akteurinnen und Akteure mit ihren Ideen und Initiativen mitnehmen. Die Ernährungsstrategie leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen, insbesondere Ziel 3 zu Gesundheit und Ziel 12 zu nachhaltiger Produktion und Konsum werden durch die Ernährungsstrategie unterstützt.
Die Umsetzung der Berliner Ernährungsstrategie ist ein sich stetig weiterentwickelnder Prozess, bei dem Wirtschaft, Verwaltung, Wissenschaft, zivilgesellschaftliche Initiativen und Verbände ihre Vorstellungen, Visionen und Bedürfnisse einbringen, um ein nachhaltiges urbanes Ernährungssystem in Berlin zu gestalten. Der Aktionsplan benennt Handlungsfelder, Ziele und konkrete Maßnahmen, mit denen der Transformationsprozess eingeleitet wird. Die Handlungsfelder zeigen, dass Ernährung ein Querschnittsthema ist und zahlreiche Politikbereiche betrifft, von Umweltschutz, Sozialpolitik über Gesundheit, Wirtschaftsförderung, Ernährungsbildung in Kita und Schule, Landwirtschaft bis hin zur Stadtplanung. Eine ressortübergreifende Entwicklung und Umsetzung der Ernährungsstrategie ist deshalb richtig und notwendig und entspricht den aus dem Gesundheitsbereich entwickelten Leitgedanken der Weltgesundheitsbehörde WHO „Health in all Policies“. Zusätzlich kommen weitere wichtige
Impulse aus dem im Juli 2015 in Kraft getretenen Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention (Präventionsgesetz) und die vom Land Berlin mit den Landesverbänden der Sozialversicherungsträger abgeschlossenen Landesrahmenvereinbarung (LRV) Berlin vom Juli 2018. Als prioritär eingeschätzte fachpolitische Maßnahmen betreffen mit den Themenschwerpunkten Gemeinschaftsverpflegung, Ernährungsbildung, Wertschöpfung in der Region und lebendige Kieze insbesondere Bereiche, in denen viele Menschen in unterschiedlichen Lebenswelten erreicht werden können. Die Umsetzung des Maßnahmenplans wird von einem Monitoring, einer Evaluation und einer Erfolgskontrolle begleitet, sodass während des Prozesses Anpassungen von Maßnahmen erfolgen können. Die Finanzierung sämtlicher Maßnahmen erfolgt im Rahmen der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel.