Die Flurbeleuchtungen in öffentlichen Gebäuden werden reduziert und nicht zwingend dienstlich erforderliche Geräte abgeschaltet. Die Umstellung auf stromsparende LED-Leuchten in öffentlichen Gebäuden wird mit zusätzlichen Finanzmitteln weiter vorangetrieben. Darüber hinaus prüft jede Verwaltung in ihrem Zuständigkeitsbereich, welche Einsparmöglichkeiten beim Einsatz von raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) bestehen, ohne Abstriche beim Infektionsschutz zu machen.
Die Außenbeleuchtung und die Anstrahlung repräsentativer öffentlicher Gebäude wird ausgeschaltet, sofern keine Sicherheitsgründe dagegensprechen. Dies betrifft beispielsweise die Siegessäule, das Schloss Charlottenburg und das Brandenburger Tor.
Weiterhin wird die Beleuchtung in und um Sportstätten, die Schließzeiten über Nacht haben, ab 22 Uhr reduziert.