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Unternehmen und Existenzgründende sehen sich oftmals damit konfrontiert, ihre Verfahren und Formalitäten bei mehreren Behörden abwickeln und sich eine Vielzahl von Informationen einzuholen zu müssen.
Um ihnen die Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten zu erleichtern, gibt es seit Ende 2009 die Einheitlichen Ansprechpartner als zentrale Kontaktstellen in den EU-Mitgliedstaaten. Ihre Anzahl und Ausgestaltung ist von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich.
In Deutschland gibt es pro Bundesland einen Einheitlichen Ansprechpartner, der je nach regionalen Gegebenheiten und bestehenden Strukturen unterschiedlich ausgerichtet ist.