Anerkennung als Aus- und Fortbildungseinrichtung gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung

Leistungsbeschreibung

Die Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) gilt ergänzend zu der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 (F-Gase-Verordnung) über fluorierte Treibhausgase. Die F-Gase-Verordnung regelt in ihrem Artikel 10 im Zusammenhang mit den nachstehend aufgeführten europäischen Verordnungen die Anerkennung von Aus- und Fortbildungseinrichtungen, Unternehmen oder Betrieben als zur Abnahme von Prüfungen und zur Erteilung von Sachkundebescheinigungen berechtigte Stelle.

  • Durchführungsverordnung (EU) 2015/2067 (fluorierte Treibhausgase enthaltende ortsfeste Anlagen, Kühlaggregate in Kühlkraftfahrzeugen)
  • Durchführungsverordnung (EU) 2015/2066 (fluorierte Treibhausgase enthaltende Hochspannungsschaltanlagen)
  • Verordnung 304/2008 (bestimmte fluorierte Treibhausgase enthaltende ortsfeste Brandschutzsysteme und Feuerlöscher)
  • Verordnung 307/2008 (bestimmte fluorierte Treibhausgase in Klimaanlagen in bestimmten Kraftfahrzeugen)

An wen muss ich mich wenden?

Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin- LAGetSi
Referat IIIB Chemikaliensicherheit
Turmstraße 21
10559 Berlin
E-Mail: gefahrstoffe@lagetsi.berlin.de
Telefon: (030) 90254 5471

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Angaben zur Ausbildung der zukünftigen Dozenten
  • Inhalte des Lehrgangs/ Skripte
  • Zeitplan für die Durchführung des Lehrgangs
  • gegebenenfalls Prüfungsordnung / Satzung des Prüfungsausschusses
  • gegebenenfalls Verfahrensvorschrift für die Erteilung von Sachkundebescheinigungen
  • Angaben zur Ausbildungsstätte, Liste der bei der Ausbildung verwendeten Geräte
  • gegebenenfalls Muster einer Prüfungsklausur, Fragenkatalog
  • Musterzertifikat

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten für die Anerkennung als berechtigte Stelle richten sich nach der Umweltschutzgebührenordnung (UGebO) vom 11.11.2008 (GVBl. S. 417), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 01.10.2019 (GVBl. S. 710), Tarifstelle 2211, entsprechend dem Zeitaufwand.
Der Gebührenrahmen beträgt 100-1000 Euro.