Es besteht derzeit keine Möglichkeit andere Zahlungsarten als die Kreditkartenzahlung anzubieten, aus rechtlichen Gründen musste die Zahlart Giropay aufgegeben werden.
Mit Aufruf des Bezahlvorgangs verlassen Sie das Antragsverfahren und wechseln zum Zahlungsdiensteanbieter. Manchmal kommt es dabei zu einem Zahlungsabbruch. Zahlungsabbrüche können viele Ursachen haben.
Hintergrund, weshalb Sie dann die Antragsdaten erneut eingeben müssen ist, dass bei der Antragsdatenerfassung diese Daten nicht gespeichert werden. Erst nach erfolgreicher Zahlung werden die von Ihnen eingegeben Daten zusammen mit dem Zahlungsdatensatz an das Fachverfahren übergeben.
Um den Vorgang erneut zu starten, ist es erforderlich, aktiv „Abbrechen“ zu wählen, dies noch einmal zu bestätigen und dann die Meldedaten erneut einzugeben und den Zahlungsvorgang mittels Kreditkarte zu absolvieren. Alternativ muss der Cache gelöscht werden, damit die sog. Session im Browser gelöscht wird. Oder Sie starten den Vorgang in einem ein anderen Browser komplett neu.
Alternativ gibt es eine weitere Möglichkeit, die Gewerbemeldung online über unten aufgeführten Link einzureichen. Hier ist vorab die Einrichtung eines Nutzerkontos (Benutzername/Passwort) über die BundID erforderlich.
Bei Nutzung dieses Onlinedienstes erhalten Sie erst nach Einreichung Ihres Antrages einen Gebührenbescheid bzw. eine Zahlungsaufforderung durch das zuständige Ordnungsamt. Sie überweisen dann die georderte Gebühr. Die Bestätigung Ihrer Anzeige erhalten Sie, nachdem die Behörde den Zahlungseingang registriert hat.