Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)

Inhaltsverzeichnis

Viele Fragen werden uns häufiger gestellt. Wir haben diese nach vier Themenbereichen sortiert und liefern Ihnen die Antworten.

Ist Ihre Frage nicht dabei? Oder wünschen Sie weitere Informationen? Dann sind wir natürlich auch gerne telefonisch oder per E-Mail für Sie da (siehe Kontaktspalte rechts).

Fragen zum Einheitlichen Ansprechpartner

  • Welche Verfahren kann ich über den Einheitlichen Ansprechpartner eigentlich online abwickeln?

    Hier finden Sie eine Liste mit allen Verfahren, die Sie online über den Einheitlichen Ansprechpartner Berlin regeln können:

  • Was kostet mich die Inanspruchnahme des Einheitlichen Ansprechpartners?

    Der Service des Einheitlichen Ansprechpartners Berlin ist kostenlos.

    Für bestimmte Verwaltungsdienstleistungen fallen die regulären Verwaltungsgebühren an. Zum Beispiel für eine Gewerbeanmeldung 26 EUR.

    In bestimmten Fällen lassen sich die Kosten durch eine Online-Abwicklung reduzieren. Beispielsweise kostet die Gewerbeanmeldung im Online-Verfahren nur 15 EUR.

  • Hilft mir der Einheitliche Ansprechpartner beim Finden der zuständigen Behörde(n)?

    Ja, der Einheitliche Ansprechpartner teilt Ihnen die zuständige(n) Behörde(n) für Ihr Anliegen mit und leitet Ihre Unterlagen auf Wunsch direkt weiter.

  • Vermittelt der Einheitliche Ansprechpartner, wenn mehrere zuständige Behörden eine Sache entscheiden?

    Der Einheitliche Ansprechpartner koordiniert in der von Ihnen eingereichten Angelegenheit die Verfahren mit den zuständigen Stellen (zum Beispiel bei einer Gewerbeanmeldung für einen Handwerksberuf mit Ordnungsamt und Handwerkskammer).

    Auf den Inhalt der Entscheidung hat der Einheitliche Ansprechpartner jedoch keinen Einfluss.

Fragen zur Online-Abwicklung

  • Wozu soll ich das Online-Portal nutzen?

    Sie können unser Online-Portal nutzen, um bestimmte Verwaltungsdienstleistungen online abzuwickeln. So müssen Sie nicht mehr persönlich bei verschiedenen Verwaltungen vorsprechen, um Formalitäten rund um Beruf oder Unternehmen zu regeln.

    Sie erfahren online sofort, welche Formulare und Dokumente in Ihrem Fall einzureichen sind. Darüber hinaus können Sie Formulare direkt online auf der Plattform ausfüllen und mit einem Klick bei der Verwaltung einreichen.

  • Wie kann ich das Online-Portal nutzen? Muss ich mich registrieren?

    Einfache Gewerbemeldung:

    Wenn Sie eine Kreditkarte besitzen und eine einfache[1] Gewerbemeldung vornehmen wollen, müssen Sie sich nicht registrieren und können direkt loslegen.

    Alle anderen Fälle:

    Haben Sie bereits ein BundID-Konto? Dann melden Sie sich hier an:

    Um ein neues Anliegen einzureichen, müssen Sie auf “Neuen Fall starten” klicken und anschließend über den Assistenten Ihr Anliegen auswählen.

    Haben Sie noch kein BundID-Konto? Dann registrieren Sie sich unter:

    1 “Einfach” heißt, dass die Gewerbemeldung nicht in Verbindung mit einer anderen Dienstleistung durchgeführt werden soll (z.B. Handwerksrolleneintragung oder Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung).
  • Haben Sie generelle Fragen zum Einsatz der BundID?

    Ausführliche Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://id.bund.de/de/faq

  • Wie lang sind die Bearbeitungszeiten, wenn ich das Online-Portal nutze?

    Für die beiden angebotenen Möglichkeiten der Online-Abwicklung ergeben sich unterschiedliche Bearbeitungszeiten.

    • Sofern Sie das Verfahren mit der sofortigen Überweisung der Verwaltungsgebühr gewählt haben, erfolgt die Bearbeitung durch das jeweils zuständige Ordnungsamt je nach Personalauslastung unverzüglich nach Eingang Ihrer Unterlagen.
    • In allen anderen Fällen wird Ihnen das zuständige Ordnungsamt zunächst die Information zum Zahlungsvorgang für die Begleichung der Verwaltungsgebühr übermitteln.

    Sollten Sie Fragen zum Verfahren haben, können Sie den Einheitlichen Ansprechpartner per E-Mail unter ea@senweb.berlin.de kontaktieren oder sich direkt an Ihr zuständiges Ordnungsamt wenden.

    • Ordnungsämter in Berlin
    • Benötigen Sie Hilfe oder haben Sie Fragen zur BundID (zur Konto-Erstellung oder zu Ihrem existierenden Konto), so adressieren Sie diese über folgendes Formular an die zuständige Stelle.
  • Welche Bezahlmöglichkeiten gibt es?

    Einfache Gewerbemeldung (ohne Anlegen eines BundID-Kontos):

    Bei einer einfachen[1] Gewerbeanmeldung oder Gewerbeummeldung können Sie online bezahlen. Derzeit steht Ihnen als Bezahlmöglichkeit die Visakarte zur Verfügung. An weiteren Online-Zahlungsmöglichkeiten wird gearbeitet.

    Alle anderen Fälle (mit Anlegen eines BundID-Kontos):

    Sie erhalten von Ihrem zuständigen Ordnungsamt ein Dokument mit den notwendigen Informationen für eine Überweisung (Bankverbindung, Gebührenhöhe etc.).

    1 “Einfach” heißt, dass die Gewerbemeldung nicht in Verbindung mit einer anderen Dienstleistung durchgeführt werden soll (z.B. Handwerksrolleneintragung oder Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung).
  • Was ist das 3D-Secure-Verfahren beim Online-Bezahlvorgang mit Kreditkarte?

    Wir sichern unsere Bezahlvorgänge für unsere Online-Verfahren mit dem 3D-Secure-Verfahren ab. Dies ist ein Verfahren, um Bezahlvorgänge im Internet sicherer zu machen und Ihre Kreditkarte vor unberechtigter Nutzung durch Dritte zu schützen.

    Sie müssen sich dazu zunächst bei Ihrer kartenausgebenden Bank zu diesem Verfahren anmelden.

    Bei Mastercard hieß diese Lösung bisher “Mastercard Secure Code” seit April 2019 “Mastercard Identity Check”.

    Bei Visa nennt sich diese Lösung “Verified by Visa”.

    Während des Bezahlvorgangs prüft Ihre kartenausgebende Bank die Zahlung. In einigen Fällen erfragt die Bank über eine separate Eingabeseite weitere Informationen zu dem Zahlungsvorgang. Sie werden dann aufgefordert, diesen zu überprüfen und (bei Übereinstimmung) die Kreditkartenzahlung mit Ihrem vereinbarten Sicherheitsmerkmal (PIN; SMS-TAN, Fingerabdruck …) zu bestätigen. Danach schließen Sie bitte noch Ihren Vorgang zur Gewerbemeldung ab.

  • Warum kann ich nach einem Zahlungsabbruch nicht einfach erneut die Zahlung durchführen?

    Es besteht derzeit keine Möglichkeit andere Zahlungsarten als die Kreditkartenzahlung anzubieten, aus rechtlichen Gründen musste die Zahlart Giropay aufgegeben werden.

    Mit Aufruf des Bezahlvorgangs verlassen Sie das Antragsverfahren und wechseln zum Zahlungsdiensteanbieter. Manchmal kommt es dabei zu einem Zahlungsabbruch. Zahlungsabbrüche können viele Ursachen haben.

    Hintergrund, weshalb Sie dann die Antragsdaten erneut eingeben müssen ist, dass bei der Antragsdatenerfassung diese Daten nicht gespeichert werden. Erst nach erfolgreicher Zahlung werden die von Ihnen eingegeben Daten zusammen mit dem Zahlungsdatensatz an das Fachverfahren übergeben.

    Um den Vorgang erneut zu starten, ist es erforderlich, aktiv „Abbrechen“ zu wählen, dies noch einmal zu bestätigen und dann die Meldedaten erneut einzugeben und den Zahlungsvorgang mittels Kreditkarte zu absolvieren. Alternativ muss der Cache gelöscht werden, damit die sog. Session im Browser gelöscht wird. Oder Sie starten den Vorgang in einem ein anderen Browser komplett neu.

    Alternativ gibt es eine weitere Möglichkeit, die Gewerbemeldung online über unten aufgeführten Link einzureichen. Hier ist vorab die Einrichtung eines Nutzerkontos (Benutzername/Passwort) über die BundID erforderlich.

    Bei Nutzung dieses Onlinedienstes erhalten Sie erst nach Einreichung Ihres Antrages einen Gebührenbescheid bzw. eine Zahlungsaufforderung durch das zuständige Ordnungsamt. Sie überweisen dann die georderte Gebühr. Die Bestätigung Ihrer Anzeige erhalten Sie, nachdem die Behörde den Zahlungseingang registriert hat.

  • Ich habe eine PIN zum Abruf meiner Dokumente erhalten, es fehlt jedoch der Link, um die Daten abzurufen. Was nun?

    Es werden für jeden abgeschlossenen Vorgang zwei E-Mails versandt.

    Die erste E-Mail enthält einen Download-Link auf ein abgesichertes System, das die Gewerbemeldebestätigung bereitstellt.

    Die zweite E-Mail enthält eine 8-stellige PIN, die auf der Downloadseite eingegeben werden muss.

    Sollten Sie nur eine E-Mail erhalten haben, sehen Sie erst einmal in Ihrem Spam-Ordner nach, dort “verstecken” sich die E-Mails oft.

    Sollte die E-Mail dort nicht vorhanden sein, können Sie uns eine Nachricht schicken, Ihr Geburtsdatum nennen, und wir senden Ihnen die Bestätigung zu. Diese versenden wir aus datenschutzrechtlichen Gründen per Post. Wenn Sie die Unterlage sofort per E-Mail erhalten möchten, müssten Sie bitte in Ihrer E-Mail gesondert darauf hinweisen.

  • Bekomme ich eine separate Rechnung über die online gezahlte Verwaltungsgebühr?

    Nein, eine separate Rechnung wird nicht ausgestellt.

    Sie finden eine “Zahlungsquittung” am Ende der im Download-Verfahren zugestellten Unterlagen der Gewerbemeldung.

    Zusätzlich befindet sich auf der Bestätigung der Gewerbemeldung der Hinweis:
    “Bescheinigung im EA-Verfahren gemäß § 15 Abs. 1 GewO. Gebühr 15,00 EUR […]”.

  • Ich finde mein Anliegen nicht. Was kann ich tun?

    Ihr Anliegen ist hier nicht mit dabei?

    Dann nutzen Sie bitte unser Kontaktformular und teilen Sie uns Ihr Anliegen mit.

  • Wie erhalte ich die Bestätigung zu meinem Anliegen? / Wo finde ich den Bescheid der Behörde nach Abschluss meines Falles?

    Einfache Gewerbemeldung (ohne Anlegen eines BundID-Kontos):

    Sie erhalten nach abschließender Bearbeitung zwei E-Mails vom zuständigen Ordnungsamt. Die erste E-Mail enthält einen Download-Link auf ein abgesichertes System, das die Gewerbemeldebestätigung bereitstellt. Die zweite E-Mail enthält eine 8-stellige PIN, die auf der Downloadseite eingegeben werden muss. Sobald Sie die PIN korrekt eingegeben haben, können Sie Ihre Bestätigung herunterladen.

    Der Download-Link ist 168 Tage gültig.

    Alle anderen Fälle (mit Anlegen eines BundID-Kontos):

    Die zuständigen Behörden laden nach Abschluss der Vorgänge die für Sie bestimmten Bescheide im Online-Portal hoch. Darüber hinaus werden Sie per E-Mail informiert.

    Loggen Sie sich mit Ihrem BundID-Konto über den Menüpunkt “Login” (oben rechts auf der Webseite links neben der Sprachauswahl) in das Online-Portal ein, öffnen Sie Ihren angelegten Fall und laden Sie dann Ihren Bescheid unter dem Menüpunkt “Wie geht es weiter, wer ist zuständig?” herunter, indem Sie auf die Dokumente klicken.

    Der Bescheid kann innerhalb von 180 Tagen heruntergeladen werden.
    Bitte vergessen Sie nicht, ihn auszudrucken bzw. in Ihren persönlichen Akten abzuspeichern, da abgeschlossene Fälle nach 180 Tagen komplett aus dem System gelöscht werden.

    Login Online-Portal*

  • Ist meine Online-Bestätigung auch ohne Siegel und Unterschrift gültig?

    Die Bescheinigung, die Sie über unser Online-Portal erhalten, wird maschinell erstellt und ist auch ohne Unterschrift und Dienstsiegel gültig.

    Es handelt sich um eine sogenannte Empfangsbescheinigung. Die Empfangsbescheinigung nach § 15 Abs. 1 GewO hat keinerlei Regelungs- oder Genehmigungscharakter.

    Sollten Sie einen Nachweis gegenüber Dritten benötigen, dass Sie aktuell ein Gewerbe betreiben, nutzen sie bitte die eAuskunft (kostenfrei für einfache Auskünfte).

    Eine Zweitschrift bekommen Sie beim Ordnungsamt, bei dem Ihr Gewerbe bisher gemeldet ist (kostenpflichtig).

  • Die mir von der zuständigen Stelle übermittelten Daten (z.B. die Bestätigung der Gewerbeanmeldung) sind fehlerhaft? Was nun?

    In diesem Fall wenden Sie sich bitte direkt an die für Sie zuständige Stelle. Z.B.: Für die Bestätigung der Gewerbemeldung wenden Sie sich bitte an das für Sie örtlich zuständige Ordnungsamt.

  • Wo kann ich meine persönlichen Daten einsehen bzw. ändern?

    Nur relevant, wenn Sie sich mit dem BundID-Konto angemeldet und einen Fall eingereicht haben:
    Sie können Ihre persönlich hinterlegten Daten nur über die BundID ändern. Alle übrigen Angaben, die Sie im Zusammenhang mit der Online-Antragstellung gemacht haben, können Sie in unserem Online Portal unter dem Menüpunkt „Mein Bereich“ einsehen bzw. ändern.

  • Ich habe eine E-Mail mit dem Betreff „Neue Nachricht in Ihrem fallbezogenen Postfach“ erhalten. Wo lese ich diese E-Mail?

    Bitte loggen Sie sich dazu über Ihr BundID-Konto im Online-Portal des Einheitlichen Ansprechpartners ein.

    Es öffnet sich dann die Fallliste mit Ihrem bereits angelegten Fall. Öffnen Sie diesen, indem Sie daraufklicken. Unter dem Menüpunkt “Ihr Postfach zum Vorgang” finden Sie dann die Nachricht der zuständigen Verwaltungsstelle.

  • Mein Fall, den ich letztens angelegt hatte, ist nicht mehr vorhanden (bzw. gelöscht). Warum das?

    Nur relevant, wenn Sie sich mit dem BundID-Konto angemeldet und einen Fall eingereicht haben:

    Nicht eingereichte Fälle, bei denen die Frist zur Aufbewahrung (180 Tage) erreicht ist, werden automatisch aus dem System entfernt. Sie werden rechtzeitig vorher per E-Mail über die Löschung informiert. Bitte starten Sie einen neuen Fall!

Technische Fragen

  • Das Online-Portal zeigt eine Fehlermeldung an oder liefert keine Antwort. Was nun?

    Sollte es einmal zu technischen Problemen kommen, können Sie uns bei deren Beseitigung unterstützen. Bitte senden Sie etwaige Probleme an unseren technischen Support mit möglichst detaillierter Beschreibung (zum Beispiel durch Screenshots).

  • Warum wird die digitale Unterschrift in einem von der Verwaltung signierten PDF-Dokument von Adobe Reader als ungültig angezeigt?

    Die Prüfmechanismen von Adobe Reader sind teilweise nicht ausreichend für die Prüfung qualifizierter elektronischer Signaturen. Die Unterschrift der Behördenmitarbeitenden ist jedoch gültig und lässt sich über die Online-Prüfwerkzeuge der jeweiligen Trustcenter prüfen.

  • Warum funktioniert die Straßensuchfunktion nicht?

    Versuchen Sie, die automatische Formularausfüllung Ihres Browsers ( z.B. Microsoft Edge) abzustellen, dann sollte die Straßensuchfunktion im Onlineformular funktionieren.