Es wird folgender Beschluss gefasst:
Dem Kunstfabrik e.V. werden für das Projekt “Kein
Frühstück bei Tiffany” bis zu
1650,00 €
aus Sondermitteln der BVV des Haushaltsjahres 2004 zur Verfügung gestellt. Davon sind 900 € für Requisiten, Bühnenbau und Kostüme, 500
€ für das Marketing und 250 € für die Bühnenmusik zu verwenden.
Die Ausreichung der Sondermittel der BVV steht unter dem
Vorbehalt, dass alle haushalts-rechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung
von Zuwendungen, insbesondere der nach
§ 44 der LHO, erfüllt werden.
Die Verwendung der Mittel ist bei Kapitel 3721, Titel 68569, nachzuweisen.