Drucksache - V/1077
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, in Straßen, in denen Bodenschwellen zur Verkehrsberuhigung verlegt sind, auf ein Nachtfahrverbot für LKW von 22 bis 6 Uhr hinzuwirken.
Begründung: Bodenschwellen zur Verkehrsberuhigung werden im Bezirk mit breiter Zustimmung von Anwohnern, Anliegern und Bezirksverordneten verlegt. Als negative Begleiterscheinung ist damit allerdings auch eine erhöhte Lärmbelästigung verbunden, wenn LKWs diese Schwellen – zum Teil ungebremst – passieren. Insbesondere in den Nachtstunden führte dies bereits vermehrt zu Beschwerden von im Schlaf gestörten Anwohnern. Da Bodenschwellen ausschließlich in Tempo 30-Zonen – und damit nur in Nebenstraßen – verlegt werden, sollte es ohne Probleme möglich sein, hier generell ein Nachtfahrverbot für LKW von 22 bis 6 Uhr einzurichten. Der in der Nacht ohnehin stark reduzierte Lieferverkehr kann problem- und geräuschlos(er) über Alternativrouten fahren und braucht die von Bodenschwellen betroffenen Straßen nicht zum Durchqueren. |
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