Es wird folgender Beschluss gefasst:
Dem Chorensemble Köpenick e. V. werden für das Projekt "41. Sängerfest Köpenick 2017 am 2. Mai 2017 im Rathaushof" (SM 17-11) 1.030,00 € aus Sondermitteln der BVV des Haushaltsjahres 2017 zur Verfügung gestellt. Die Ausreichung der Sondermittel der BVV steht unter dem Vorbehalt, dass alle haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Zuwendungen, insbesondere der nach § 44 der LHO, erfüllt werden. Die Verwendung der Mittel ist bei Kapitel 3620, Titel 68406, nachzuweisen.