Auszug - Bibliotheksgesetz für das Land Berlin
Der Antrag des A. f. WeiKu wird über die Konsensliste beschlossen. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass innerhalb dieser Wahlperiode ein Bibliotheksgesetz für das Land Berlin erarbeitet wird. In dem Gesetzentwurf • sind Bibliotheken als Bildungseinrichtungen zu definieren und ihre Aufgaben und Leistungen festzulegen. • ist die Unterhaltung von öffentlichen Bibliotheken als kommunale Pflichtaufgabe zu definieren und damit qua Gesetz eine verbindliche und nachhaltige Regelung der Finanzierung herbeizuführen. • sind Mindeststandards basierend auf der Einwohnerzahl und Fläche der Bezirke für die Anzahl der Standorte und die Ausstattung der öffentlichen Bibliotheken mit Sachmitteln und Personalmitteln zu formulieren. • sind Mindestversorgungsgrößen für die qualitative Ausstattung der öffentlichen Bibliotheken mit analogen und digitalen Medien unter Berücksichtigung künftiger Neu- und Weiterentwicklung von Medien und Informationsdiensten zu definieren. • ist die Entwicklung und Fortschreibung von Bibliotheksentwicklungsplänen festzulegen.
Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig.
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