Drucksache - VIII/0133  

 
 
Betreff: Schulsanierungen in Treptow-Köpenick
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBzBm
Verfasser:Ellen Haußdörfer 
Drucksache-Art:Große AnfrageSchriftliche Beantwortung
Ortsbezüge:Gesamtbezirk
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Beantwortung
30.03.2017 
6. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung vertagt   
11.05.2017 
7. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung schriftlich beantwortet   
Anlagen:
Große Anfrage, 20.03.2017, SPD
Schriftliche Beantwortung, 03.04.2017, BzBm

  1. Wie bewertet das Bezirksamt aus Sicht Treptow-Köpenicks den zwischen den Bezirken sehr unterschiedlichen Sanierungsstau und Investitionsbedarf?
  2. Wie bewertet das Bezirksamt die aktuellen Ergebnisse des Gebäudescans der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie?
  3. Welche Meldungen hinsichtlich des Sanierungs- und Investitionsbedarfes hat der Bezirk Treptow-Köpenick abgegeben?
  4. Inwieweit sind die Zahlen des aktuellen Gebäudescans mit den zuständigen Stellen im Bezirksamt kommuniziert und diskutiert worden?
  5. Wie und wann hat das Bezirksamt von den finalen Ergebnissen des Gebäudescans erfahren?
  6. Welche Anstrengungen werden unternommen, die pro Bezirk acht zusätzlichen Stellen für den bauenden Bereich zu besetzen?
  7. Welches Stellenprofil haben diese Stellen bzw. welche Bereiche sollen diese abdecken?
  8. In welcher Zeitspanne sind diese Stellenbesetzungen geplant?
  9. Kann der spezifische Sanierungsstau Treptow-Köpenicks mit diesem Stellenzuwachs effizient und zeitnah abgearbeitet werden oder müssten z. B. weitere Stellen geschaffen werden?
  10. Welche Werbestrategie verfolgt das Bezirksamt in der Personalakquise (z. B. gezielte Ansprache von Absolventen und Absolventinnen in baurelevanten Fachrichtungen in Berlin und Brandenburg)?
  11. Erachtet das Bezirksamt die Möglichkeit, externe Dienstleister oder Experten und Expertinnen zu gewinnen, um Personalengpässe zu überbrücken, für realisierbar?
  12. Sieht das Bezirksamt Möglichkeiten der Planungszeitverkürzung bei einzelnen Schulsanierungsprojekten, wie von der Senatsverwaltung vorgeschlagen?
  13. Bis wann wird das Bezirksamt die Priorisierung der notwendigen Sanierungen vornehmen?
  14. Welche Maßnahmen stehen auf der Liste der baulichen Unterhaltung?
  15. Durch welche Maßnahmen werden dringend benötigte bauliche Lösungen z. B. für die Ahorn-Schule realisiert?

 


Frage 1:

Wie bewertet das Bezirksamt aus Sicht Treptow-Köpenick den zwischen den Bezirken sehr unterschiedlichen Sanierungsstau und Investitionsbedarf?

Antwort:

Das Bezirksamt kann das nicht bewerten. Der Sanierungsstau steht lediglich als Größenordnung ohne einen Bezug im Raum. Bezugsgrößen wären beispielsweise die bewerteten Bruttogeschossflächen oder die Bruttorauminhalte der Gebäude.

 

Frage 2:

Wie bewertet das Bezirksamt die aktuellen Ergebnisse des Gebäudescans der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie?

Antwort:

Die von der Senatsverwaltung für Bildung, Schule und Familie veröffentlichten Listen stimmen im Detail nicht mit den bezirklichen Ermittlungen überein. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat die Erhebungen eigenständig verändert. Damit ist manches für die Bezirke nicht mehr nachvollziehbar.

Die Senatsverwaltung berichtet dazu im AGH: „…Im Verlauf der weiteren Auswertung mussten Definitionen präzisiert und Grundsatzfragen geklärt werden, die sich u.a. durch unterschiedliche Interpretation einzelner Sachverhalte der Erfasser in den Bezirken ergeben hatten (Gebäudebezeichnungen, einzubeziehende Flächen, Kostenrichtwerte u. ä.). … Im Rahmen der weiteren Plausibilitätsprüfung dieses bezirklichen Gebäudescans wurden fehlende bzw. nicht verständliche Angaben ergänzt oder korrigiert. Die zunächst vorgesehene Priorität 4 „wünschenswert“ (Zeitfenster zehn Jahre) ist entfallen und die Prioritäten 2 und 3 wurden neu bewertet. ….“

An einer Plausibilisierung und Qualifizierung wird noch gearbeitet. Die Fortschreibung ist für den Herbst 2017 vorgesehen. Dann sollten die Ergebnisse belastbarer sein.

Das Bezirksamt ist der Auffassung, dass erst dann das Ergebnis der Erfassung mit einer entsprechenden Kommentierung veröffentlicht bzw. verteilt werden kann.

Bis Anfang Mai dieses Jahres sind die Maßnahmen für das Schulanlagensanierungsprogramm 2018/2019 einzureichen. Berücksichtigt werden sollen dabei die dringlichsten Maßnahmen zum Abbau des Sanierungsstaus. Das Bezirksamt wird hierzu berichten.

 

Frage 3:

Welche Meldungen hinsichtlich des Sanierungs- und Investitionsbedarf hat der Bezirk Treptow-Köpenick gemeldet?

Antwort:

Der Bezirk Treptow-Köpenick hat eine Meldung in Höhe von netto ca. 254 Millionen € abgegeben.

 

Frage 4:

Inwieweit sind die Zahlen des aktuellen Gebäudescan mit den zuständigen Stellen im Bezirksamt kommuniziert und diskutiert worden?

Antwort:

Es gab und gibt einen regen Austausch zwischen den beiden zuständigen bezirklichen Organisationseinheiten, der SE FM und dem Schul- und Sportamt. Entsprechend der Zuständigkeit für die Gebäude gab es die Vorgabe, dass zu 70% die baufachlichen Belange und zu 30% die schulfachlichen Belange zu werten sind. Baufachliche Anforderungen sind Tatsachen, über die nicht diskutiert werden kann.

 

Frage 5:

Wie und wann hat das Bezirksamt von den finalen Ergebnissen des Gebäudescans erfahren?

Antwort:

Das finale Ergebnis hat das Bezirksamt erst mit der Abgeordnetenhausvorlage erfahren.

 

Frage 6:

Welche Anstrengungen werden unternommen, die pro Bezirk acht zusätzlichen Stellen für den bauenden Bereich zu besetzen?

Antwort:

Die Ausschreibungen der Stellen sind bereits vorbereitet, davon wurde eine schon veröffentlicht, für weitere geschieht dies in Kürze. Parallel zu der Stellen-Plattform -Berlin.de- erfolgt zusätzlich eine Veröffentlichung bei -Monster.de-. Über die Jobbörse –Monster.de- konnte in den vergangenen zwei Jahren gut ausgebildetes und qualifiziertes technisches Personal für den Hochbaubereich akquiriert werden. Diese Hoffnung hat das Bezirksamt auch diesmal.

 

Frage 7:

Welches Stellenprofil haben diese Stellen bzw. welche Bereiche sollen diese abdecken?

Antwort:

Die 8 Stellen sind ausschließlich für den bauenden Bereich der SE Facility Management vorgesehen. Ausgeschrieben sind 4 Bauleiter/Projektsteuerer, 2 Fachingenieure für Versorgungstechnik und 2 Architekten.

 

Frage 8:

In welcher Zeitspanne sind diese Stellenbesetzungen geplant?

Antwort:

Geplant ist die Stellenbesetzung natürlich so schnell wie möglich. In der Regel sind jedoch Kündigungsfristen der Bewerber zu berücksichtigen, so dass deshalb keine abschließende Aussage getroffen werden kann. Es ist davon auszugehen, dass frühestens im Herbst die Stellen besetzt sein werden.

 

Frage 9:

Kann der spezifische Sanierungsstau Treptow-Köpenicks mit diesem Stellenzuwachs effizient und zeitnah abgearbeitet werden oder müssten z. B. weitere Stellen geschaffen werden?

Antwort:

Zusammen mit den Stellen aus der wachsenden Stadt müsste das zu schaffen sein. Voraussetzung ist natürlich, dass auch die Stellen von ausscheidenden Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen nachbesetzt werden können.

 

Frage 10:

Welche Werbestrategie verfolgt das Bezirksamt in der Personalakquise (gezielte Ansprache von Absolventinnen in baurelevanten Fachrichtungen Berlin-Brandenburgs etc.)?

Antwort:

Das Bezirksamt hat eine Kooperation mit der Hochschule für Recht und Wirtschaft. Dort ist der Studiengang Bauingenieurwesen eingerichtet worden. Das Bezirksamt bietet seit dem letzten Jahr in diesem Rahmen ein duales Studium an.

 

Frage 11:

Erachtet das Bezirksamt die Möglichkeit, externe Dienstleister oder Expertinnen zu gewinnen um Personalengpässe zu überbrücken, für möglich?

Antwort:

Ja, der Einkauf von freiberuflichen Leistungen ist ein gängiges Geschäft. Allerdings sind die Büros in Berlin und Brandenburg mittlerweile und insbesondere bei den fachtechnischen Ingenieurleistungen fast ausgebucht.

 

Frage 12:

Sieht das Bezirksamt Möglichkeiten der Planungszeitverkürzung bei einzelnen Schulsanierungsprojekten wie von der Senatsverwaltung vorgeschlagen?

Antwort:

Selbstverständlich. Im Übrigen ist das eine Renaissance der 90iger Jahre.

 

Frage 13:

Bis wann wird das Bezirksamt die Priorisierungen der notwendigen Sanierungen vornehmen?

Antwort:

Siehe Antwort zu 2.

 

Frage 14:

Welche Maßnahmen stehen auf der Liste der baulichen Unterhaltung?

Antwort:

Bauunterhaltungsmaßnahmen (z. B. Instandhaltungsmaßnahmen) dienen dazu, abgeschlossene Baumaßnahmen einschließlich der Installationen, der zentralen Betriebstechnik, der betrieblichen Einbauten und der Außenanlagen in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten bzw. in ordnungsgemäßen Zustand zu setzen oder die Benutzbarkeit oder Leistungsfähigkeit dieser Anlagen auf Dauer zu sichern oder zu verbessern, ohne dass die bauliche Substanz wesentlich vermehrt oder verändert wird (ABau). Der durch die jahrelange Unterfinanzierung entstandene Rückstau soll jetzt im Wesentlichen durch die zusätzlichen Mittel zur Behebung des Sanierungstaus ausgeglichen werden. Maßnahmen des baulichen Unterhalts umfassen demzufolge Maßnahmen mit dem gleichen Ziel. Darüber hinaus sind u. a. die die Mittel für die Wartungen der technischen Anlagen, die Honorare für Freischaffende und Ko-Finanzierungen für Förderprogramme Bestandteil des Bauunterhalts. Die Mittel des Bauunterhalts und des Schulanlagensanierungsprogramms ergänzen sich somit in den jeweiligen Programmjahren.

 

Frage 15:

Durch welche Maßnahmen werden dringend benötigte bauliche Lösungen z. B. für die Ahorn-Schule realisiert?

Antwort:

Dringend benötigte bauliche Lösungen für den Standort Ahorn-Schule sind in der SE FM nicht bekannt.

In Gebäudescan sind für die Ahorn-Schule folgende wesentlichen Leistungen erfasst: 

  • Behindertengerechte Erschließung (Rampen, Türverbreiterung, Aufzug) - Priorität 1
  • Sanierung der Fenster, Sanitäranlagen und Räume - Priorität 3 (in den nächsten 10 Jahren)

In der Liste der Senatsverwaltung ist die Ahorn-Schule zusammen mit der Peter- Hille-Straße 118 und der Stillerzeile 100 erfasst. Dadurch ist im Mittel eine höhere Priorität dort ausgewiesen. 

Kostenausweisung auf Basis des aktuellen Rundschreibens der Senatsverwaltung für Finanzen II B – H 9440 – 1/2015-2 vom 08. Februar 2016:

 

 

Zur Erstellung dieser Antwort auf die Große Anfrage hat eine Angestellte des höheren Dienstes insgesamt 2,5 Arbeitsstunden je 77,80 € aufgewendet – damit entstanden in den Fachabteilungen Gesamtkosten von 194,50 €. Dazu kommen Kosten bei BzBm, Büro BzBm und Büro BVV in Höhe von 27,21 €. Damit ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 221,71 €.

 

 

 
 

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