Drucksache - VIII/0066
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin wählt auf Vorschlag der Fraktionen je eine(n) Kiezpaten bzw. Kiezpatin und je eine(n) stellvertretenden Kiezpaten bzw. Kiezpatin (ab hier Kiezpaten) für die 20 Bezirksregionen.
Die Kiezpaten und stellvertretenden Kiezpaten sind in ihrer jeweiligen Bezirksregion die auf Seiten der Bezirksverordnetenversammlung für die Durchführung des Kiezkassen-Verfahrens Verantwortlichen (s. BVV-Beschluss „Verfahren für die Kiezkassen“ vom 14. Juni 2012, Drs. VII/0210).
Kiezpate und stellvertretender Kiezpate nehmen diese Verantwortung gemeinsam wahr, ihre Tätigkeit ist an ein Mandat in der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick gebunden. Sie werden für die Dauer der Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung gewählt.
Gewählt werden im Einzelnen:
Änderungsantrag vom 20.08.2018 zu offenen Besetzungen: Die Bezirksverordnetenversammlung wählt auf Vorschlag der AfD-Fraktion gemäß der Verteilung des Beschlusses der BVV Nr. 0039/04/17 zur Drs. VIII/0066 folgenden Bezirksverordneten zum stellvertretenden Kiezpaten:
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