Es wird folgender Beschluss gefasst:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich im Rat der Bürgermeister gegen geplante Änderungen des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AG BauGB), die eine Beschneidung der Kompetenzen der Bezirke in der Bauleitplanung bedeuten, auszusprechen.
Insbesondere der Absicht, bereits bei Bauvorhaben von 200 statt bisher 500 Wohneinheiten ein gesamtstädtisches Interesse feststellen zu können und Bebauungspläne mit städtebaulichen Verträgen auf die Senatsebene zu ziehen, ist entschieden entgegenzutreten.
Des Weiteren sollte das Bezirksamt die Einschränkungen der Mitgestaltungsmöglichkeiten durch die Bürgerinnen und Bürger, die dadurch entstehen, dass der Senat mehr B-Plan-Verfahren an sich zieht, problematisieren.