Anmeldung zum Nachbarschaftsfest am Rathaus Schöneberg
Häufig gestellte Fragen
-
Wer darf am Nachbarschaftsfest teilnehmen?
- Teilnehmen können Vereine, Verbände, gUGs, gGmbHs, Freizeiteinrichtungen, Bürgerinitiativen und Behörden, die ganzjährig gemeinnützig agieren oder in einer direkten Kooperation mit dem Bezirksamt stehen (die Teilnahme kann in diesem Fall nur mit einem Kooperationsstand mit der entsprechenden bezirklichen Abteilung erfolgen und ausschließlich durch diese angemeldet werden).
- Unternehmen können sich ausschließlich für den Verkauf von Lebensmitteln oder dem Angebot von kleinen Vergnügungsattraktionen mit einem gemeinnützigen Konzept (Gewinn muss an ein gemeinnütziges Projekt gehen) bewerben.
- Privatpersonen ist die Teilnahme nicht gestattet.
- Parteien ist eine Teilnahme nur gestattet, wenn diese in der BVV Tempelhof-Schöneberg vertreten sind.
- Alle Stände werden auf Stimmigkeit mit dem Gesamtkonzept geprüft. Der Veranstalter behält sich bei jeder Anmeldung eine Prüfung vor und hat das Recht, Anmeldungen für das Nachbarschaftsfest abzulehnen.
-
Gibt es eine Teilnahmegebühr für das Nachbarschaftsfest?
Nein, eine Teilnahmegebühr wird nicht erhoben.
-
Muss ich etwas verkaufen?
Nein, Sie müssen nicht grundsätzlich etwas verkaufen.
Es gibt folgende drei Standarten:- Informationsstände: Dienen der Information und Werbung mit aktiven „Mitmachangebot“.
- Warenstände: Dienen dem Verkauf von Waren, Speisen und Getränken.
- Spielstände: Beinhalten Angebote für Kinder und werden in einem eigenen Bereich zusammengefasst.
Möglich ist auch ein Kombinationsstand, der mehrere Standarten kombiniert.
-
Darf ich Gewinne machen beim Nachbarschaftsfest?
Das Nachbarschaftsfest ist ein gemeinnütziges und nicht gewinnorientiertes Straßenfest.
Das Bezirksamt behält sich eine Prüfung der gemeinnützigen Orientierung der Anbieter vor.
Bei Gewinnerzielung muss der Reinerlös ausschließlich für gemeinnützige Projekte/Zwecke verwendet oder gespendet werden.
Der Gewinn ist dabei das, was nach Abzug aller Kosten vom Erlös übrig bleibt.
Das Bezirksamt behält sich die stichprobenartige Kontrolle von Spendennachweisen vor. -
Wie groß ist ein Marktstand?
Die Stände haben eine Länge von ca. 3 Metern und eine Tiefe von ca. 2,50 Metern (Tischplatte ca. 1 Meter) und sind mit einer Plane überdacht.
Das Bezirksamt stellt auf Wunsch einen Marktstand und übernimmt die Kosten hierfür. -
Was muss ich bei der Anmeldung für einen Stand beachten?
Wir bitten Sie, die Teilnahmebedingungen sorgfältig zu lesen und die darin enthaltenen Hinweise zu beachten. Mit der Anmeldung werden die Teilnahmebedingungen akzeptiert. Auch die hygienischen Anforderungen sind zu berücksichtigen:
- Merkblatt – Hygienische Anforderungen beim Verkauf von Lebensmitteln im Straßenhandel, auf Märkten und Volksfesten
- Merkblatt – Kenntlichmachung von Allergenen in nicht vorverpackter Ware nach der VO (EU)1169/2011 Lebensmittelinformationsverordnung
- Merkblatt – Personalhygieneschulungen im Lebensmittelbereich
- Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz – Bescheinigung
-
Ich möchte auf der Bühne auftreten, was muss ich beachten?
Bei Interesse an einem Bühnenauftritt melden Sie sich bitte per E-Mail an das Veranstaltungsteam.
Für den Auftritt wird keine Gebühr erhoben.
Der Veranstalter kann für die Auftritte / das Programm keine Gage zahlen.
Workshops und Mitmachaktionen auf der (Mitmach-) Bühne sind ausschließlich kostenlos anzubieten. -
Was für Bühnen gibt es auf dem Nachbarschaftsfest?
Auf dem Nachbarschaftsfest wird es zwei Bühnen geben: eine Hauptbühne und eine Mitmachbühne. Alle Informationen zu den Eckdaten und Gegebenheiten der Bühnen sowie Fotos finden Sie hier: Eckdaten Bühnen
Kontakt
Organisationseinheit Pressestelle und Veranstaltungsmanagement
Frau Frömberg
- Tel.: (030) 90277-3497
Frau Siebenhaar
- Tel.: (030) 90277-3499