1. Teilnahme und Ansprechperson
Die Teilnahme erfolgt als *
Verein / Verband
Bürgerinitiative
gGmbH
gUG
Stiftung
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Behörde
Partei der BVV Tempelhof-Schöneberg
Bezirkliche Jugend- oder Freizeiteinrichtung
Unternehmen, das ausschließlich Lebensmittel verkauft oder eine Vergnügungsattraktion anbietet und den Reinerlös an gemeinnützige Projekte spenden wird
- Sonstiges -
Informationen zu Ihrer generellen Tätigkeit / Gemeinnützigkeit *
2. Standinformationen
Für alle Teilnehmenden, die keine eigenen Stände mitbringen, wird das Bezirksamt zentral Marktstände bestellen und die Miete finanzieren. (Siehe Teilnahmebedingungen Punkt 5)
Informationen zum Standangebot * ?
Anzahl der benötigten, durch das Bezirksamt bereitgestellten Stände * ?
keine
1
2
3
4
Anzahl der von mir mitgebrachten Stände *
keine
1
2
3
4
Zusatzfläche: Ich benötige neben meinen Ständen Platz für...
Ich möchte neben meinem Stand eine Bierbankgarnitur (Tisch + 2 Bänke) vom Beziksamt für ein Mitmachangebot bereit gestellt bekommen *
- Bitte auswählen -
Ja
Nein
Einnahme von Geldern *
Es sind keine Geldeinnahmen vorgesehen.
Es werden ausschließlich Spendengelder für gemeinnützige Projekte/Zwecke eingenommen.
Mit dem Standangebot wird Geld eingenommen. Die Preise werden so festgelegt, dass ausschließlich die Selbstkosten gedeckt werden.
Mit dem Standangebot wird Geld eingenommen. Die Preise werden gewinnorientiert festgelegt. Der Gewinn geht an gemeinnützige Projekte/Zwecke.
Bei Gewinnerziehlung wird der Reinerlös an folgende gemeinnützige Projekte/Zwecke gehen:
3. Verkauf von alkoholischen Getränken
Der Ausschank alkoholhaltiger Getränke muss nach dem Gaststättengesetz genehmigt werden. Deshalb muss, sofern Sie alkoholische Getränke ausschenken wollen, der Antrag auf Gestattung gemäß § 12 des Gaststättengesetz für den Ausschank alkoholischer Getränke gestellt werden. In diesem Fall fällt eine Gebühr in Höhe von 10,74 € an. (Zahlungsaufforderung erfolgt mit der Anmeldebestätigung).
Bitte füllen Sie den Antrag auf Gestattung gemäß § 12 des Gaststättengesetzes aus und laden Sie diesen unterschrieben hoch:
Antrag auf Gestattung gemäß § 12 *Bei Alkoholausschank Pflichtfeld!
Im Verwaltungsbereich sind nur folgende Datei-Formate erlaubt:'
. docx, pptx, xlsx, pdf, txt, png, jpg, jpeg, 7z, json, xml, csv, rdf.
4. Stromverbrauch
Bitte unbedingt beachten:
Bei Stromverbrauch müssen ein Zuleitungskabel von etwa 30 m Länge, ein CEE-Adapter (230 V blau) sowie Mehrfachsteckdosen mitgebracht werden. (Siehe Teilnahmebedingungen Punkt 8)
wenn ja, bitte Stromleistungsbedarf erfassen:
Gesamte Geräteanzahl *Pflichtfeld bei Stromverbrauch
/
1
2
3
4
5
6
7
Einzelgeräte mit individuellem Strombedarf *Pflichtfeld bei Stromverbrauch ?
Starkstromanschluss *
Ich benötige keinen Starkstromanschluss
Ich benötige einen 16A-Anschluss und werde ein entsprechendes CEE-Starkstromkabel (400 V) für mind. 30m Länge mitbringen
Ich benötige einen 32A-Anschluss und werde ein entsprechendes CEE-Starkstromkabel (400 V) für mind. 30m Länge mitbringen
5. Mehrweggeschirr
Die Ausgabe von Speisen und Getränken erfolgt über ein zentrales Mehrwegsystem. Die Herausgabe von Speisen und Getränken in selbst mitgebrachtem Einweggeschirr ist nicht gestattet. Es entsteht je nach Geschirrstück eine Pfandgebühr, die bei Herausgabe von den Festbesuchenden erhoben wird und nach Rückgabe vom Verkaufsstand zurückerstattet wird. (Siehe Teilnahmebedingungen Punkt 10)
Wenn Sie Mehrweggeschirr benötigen, erhalten Sie nach erfolgreicher Anmeldung ein Formular zur Bestellung mit der Anmeldebestätigung.
6. Dateien einreichen und Bewerbung
Hier haben Sie die Möglichkeit, uns unter anderem das Logo Ihrer Organisation zu senden. Dieses werden wir mit auf unserer Internetseite und unseren Social-Media-Kanälen zur Vorankündigung des Nachbarschaftsfestes bei den beteiligten Organisationen auflisten (falls Sie eines der beiden Kanäle nicht wünschen, notieren Sie dies bitte unten bei den Anmerkungen).
Auch weitere für Ihre Anmeldung unterstützende Dateien können angefügt werden.
Wenn Sie kein Logo einreichen, möchten wir Sie dennoch gern in unserer Übersicht der Teilnehmenden aufnehmen.
Name(n) Ihrer Social-Media-Kanäle, auf die wir bei der Bewerbung des Nachbarschaftsfestes verlinken dürfen ?
Logo
Im Verwaltungsbereich sind nur folgende Datei-Formate erlaubt:'
. docx, pptx, xlsx, pdf, txt, png, jpg, jpeg, 7z, json, xml, csv, rdf.
Weitere Datei
Im Verwaltungsbereich sind nur folgende Datei-Formate erlaubt:'
. docx, pptx, xlsx, pdf, txt, png, jpg, jpeg, 7z, json, xml, csv, rdf.
Weitere Datei
Im Verwaltungsbereich sind nur folgende Datei-Formate erlaubt:'
. docx, pptx, xlsx, pdf, txt, png, jpg, jpeg, 7z, json, xml, csv, rdf.
7. Wichtige Hinweise
Marktstände können, wie unter Punkt 5 der Teilnahmebedingungen erläutert, vom Bezirksamt gestellt werden. Bitte tragen Sie in den vorhergehenden Feldern unbedingt ein, ob Sie eigene Stände haben oder Stände benötigen.
Die Anmeldung ist verbindlich und erhält mit der Bestätigung durch das Bezirksamt Gültigkeit. Die Bestätigung erfolgt bis spätestens 7 Tagen nach Anmeldeschluss (31. März 2025).
Eine Absage muss mindestens drei Wochen vor dem Veranstaltungstermin erfolgen. Unentschuldigtes fern bleiben trotz verbindlicher Anmeldung kann zum Ausschluss des Nachbarschaftsfestes im darauffolgendem Jahr führen.
Wir verpflichten uns, bei einem Waren- oder/und Kombistand mit Alkoholausschank die anfallenden Kosten für die Gestattung (10,74 €) bis zum 1. Mai 2025 zu überweisen. (Eine Zahlungsaufforderung mit den Kontodaten erhalten Sie zusammen mit der Anmeldebestätigung.)
Wir verpflichten uns, den Reinerlös ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.
Hygienische Anforderungen
Hinweis zum Datenschutz
Die zur Teilnahme am Nachbarschaftsfest eingereichten persönlichen Daten werden nur im Rahmen und für Zwecke der Planung und Durchführung des Festes gespeichert, verwendet und im Übrigen vertraulich behandelt. Die Daten müssen zu Anmeldezwecken unter anderem beim Gewerbeamt eingereicht werden. Des weiteren werden Organisationsbezeichnungen für den Standplan verwendet, welcher allen Teilnehmer_innen ausgehändigt wird. Außerdem erfahren Sie über Ihre E-Mail Adresse oder Telefon den organisatorischen Ablauf des Festes und sind für Rückfragen erreichbar. An die von Ihnen angegebene Adresse werden ausschließlich Flyer und Plakate für das Nachbarschaftsfest zur weiteren Verteilung sowie die Teilnahmeunterlagen gesandt. Wenn Mehrweggeschirr bezogen wird, werden Ihre Kontaktdaten an die Firma die das Mehrweggeschirr bereit stellt, zur Kontaktaufnahme für eine nachträgliche Verrechnung, weiter gegeben.
Ihre Absendedaten