Coronavirus - Informationen für Unternehmen

Auf dieser Seite haben wir Informationen für Unternehmer_innen zu allgemeinen Vorgehensweisen in der Coronakrise zusammengestellt. Wir aktualisieren die Informationen laufend, raten Ihnen jedoch den tagesaktuellen Stand auf den Internetseiten der jeweiligen Institutionen einzusehen.

Hinweise für kleine und mittelständische Unternehmen

Sollte Ihr Unternehmen wirtschaftlich betroffen sein, können Sie folgendes tun:

1. Überbrückungsfinanzierungen – Hausbank kontaktieren

Bei notwendigen Überbrückungsfinanzierungen für Investitionen und Betriebsmittel (beispielsweise: Miete, Personalkosten oder Energiekosten) sollte als erster Schritt zeitnah das Gespräch mit der Hausbank gesucht werden. Über Ihre Hausbank können Sie auch die Bundeshilfen der KfW beantragen. Weitere Informationen bekommen Sie auf der Internetseite der KfW.

2. Bürgschaftsbank Berlin

Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen können durch die Bürgschaftsbank besichert werden (maximal 2,5 Millionen Euro). Informationen zu Unterstützungsmöglichkeiten bekommen Sie auf der Internetseite der Bürgschaftsbank Berlin.

3. Steuererleichterung

Für Unternehmen, die unmittelbar vom Coronavirus betroffen sind, gewähren die Finanzbehörden Stundungen von Steuerschulden. Steuervorauszahlungen können angepasst und auf Vollstreckungsmaßnahmen verzichtet werden. Setzen Sie sich mit Ihrem Finanzamt in Verbindung. Auch wenn die Finanzämter für den Publikumsverkehr geschlossen sind, sind die Ämter per Mail, Telefon und Fax erreichbar. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums.

4. Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz

Im Falle eines Personalausfalls im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes kann auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Finanzen ein Antrag für Entschädigung gestellt werden. Voraussetzung ist, dass diese Personen aufgrund des Infektionsschutzgesetzes einem persönlichen Tätigkeitsverbot unterliegen, Quarantäne angeordnet ist und ein Verdienstausfall besteht. Dazu muss ein Bescheid des Gesundheitsamtes nachgewiesen werden. Nicht erfasst von der Entschädigungsleistung sind Betriebsschließungen und Veranstaltungsverbote.

5. Kurzarbeitergeld

Wenn Unternehmen aufgrund Auftragsrückgang, Lieferausfällen, Absagen etc. durch das Corona-Virus Kurzarbeit anordnen und es dadurch zu Entgeltausfällen kommt, können betroffene Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten. Voraussetzung ist, dass mind. 10 % ihrer Mitarbeiter von Arbeitsausfällen betroffen sind. Auch Leiharbeitnehmer_innen erhalten Kurzarbeitergeld. Die Bundesagentur für Arbeit erstattet die Sozialversicherungsbeiträge vollständig.

Videos mit den Antragserklärungen, sowie den Antrag für Kurzarbeitergeld finden Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.

6. Gewerbemiete

Sollten Sie die Kosten für Ihre Miete nicht mehr tragen können, kontaktieren Sie Ihre_Ihren Vermieter_in und fragen Sie nach einer Mietminderung. Viele größere Vermieter_innen kommen Mieter_innen bereits entgegen.

7. Soforthilfe V

Unternehmen, die durch die Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten sind und einen Kredit benötigen können den KfW-Schnellkredit 2020 bis zum 30.04.2022 bei Ihrer Bank oder Sparkasse beantragen. Detaillierte Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite der KfW.

Gefördert wird alles, was für Ihre unternehmerische Tätigkeit notwendig ist. Dazu zählen:
• Anschaffungen wie Maschinen und Ausstattung (Investitionen)
• Alle laufenden Kosten wie Miete, Gehälter oder Warenlager (Betriebsmittel)

8. Überbrückungshilfen II für kleine und mittelständische Unternehmen

Zudem können Zuschüsse über einen Steuerberater oder einen Wirtschaftsprüfer beantragt werden.

Antragsberechtigt sind:
  1. Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen
    Kleine und mittelständische Unternehmen, die die verschiedenen Förderbedingungen erfüllen, etwa zur Unternehmensgröße und zu Umsatzrückgängen
  2. Selbstständige
    Soloselbstständige und selbstständige Angehörige der freien Berufe im Haupterwerb
  3. Gemeinnützige Unternehmen und Organisationen
    Gemeinnützige Einrichtungen, unabhängig von ihrer Rechtsform, die dauerhaft wirtschaftlich am Markt tätig sind

Durchführung
Die Überbrückungshilfe kann nur durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer über ein bundeseinheitliches Online-Portal beantragt werden. Die Antragsbearbeitung erfolgt über die Internetseite der Investitionsbank Berlin.

Weitere Informationen bekommen Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und unter deren Service-Hotline (030) 530 199 322.

Hinweise für Selbstständige und Freiberufler_innen

1. Grundsicherung für Selbstständige

Nach SGB II können Selbstständige mit unzureichendem Einkommen beim Jobcenter Grundsicherung beantragen. Informationen und Kontaktdaten finden auf der Internetseite des Jobcenters Tempelhof-Schöneberg.

Alle Informationen zur Grundsicherung bekommen Sie auf der Internetseite der Arbeitsagentur Berlin.

2. Steuerlast reduzieren

Selbstständige können bei ihrem Finanzamt einen Antrag für eine Reduzierung der Steuervorauszahlung stellen. Auch wenn die Finanzämter für den Publikumsverkehr geschlossen sind, sind die Ämter per E-Mail, Telefon und Fax erreichbar.

3. Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz

Selbstständige können auch auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Finanzen einen Antrag für Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz bei Tätigkeitsverboten und Quarantäne stellen. Voraussetzung ist, dass diese Personen aufgrund des Infektionsschutzgesetzes einem persönlichen Tätigkeitsverbot unterliegen, Quarantäne angeordnet ist und ein Verdienstausfall besteht. Dazu muss ein Bescheid des Gesundheitsamtes nachgewiesen werden. Nicht erfasst von der Entschädigungsleistung sind Betriebsschließungen und Veranstaltungsverbote.

4. Überbrückungshilfen II

Auch Soloselbstständige und selbstständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb können Überbrückungshilfen bei der Investitionsbank Berlin beantragen. Informationen dazu bekommen Sie unter Punkt 8 der Hinweise für kleine und mittelständische Unternehmen.

5. Gewerbemiete

Sollten Sie die Kosten für Ihre Miete nicht mehr tragen können, kontaktieren Sie Ihre_Ihren Vermieter_in und fragen Sie nach einer Mietminderung. Viele größere Vermieter_innen kommen Mieter_innen bereits entgegen.

Orientierungshilfe für Gewerbe

Anwendungsempfehlungen für Einzelhandel, Gaststätten, Handwerk, Dienstleistung, gewerbliche Sportangebote sowie gewerbliche Freizeitangebote usw. der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung vom 2. November 2020 finden Sie auf der Internetseite der Senatskanzlei.

Dort finden Sie auch eine Liste der Geschäftsangebote, die aktuell geöffnet bleiben dürfen bzw. geschlossen werden müssen.

Weitere Informationen

Die DEHOGA Berlin hat auf ihrer Internetseite Musteranschreiben veröffentlicht, die Unternehmer_innen nutzen können. Dort finden Sie unter anderem Anträge auf Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen oder Anschreiben an das Finanzamt, Gema, Vermieter und so weiter.

Informationen über Insolvenzverfahren und Zahlungsschierigkeiten bekommen Sie auf der Internetseite der IHK Berlin.

Weitergehende Informationen

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