Sollte Ihr Unternehmen wirtschaftlich betroffen sein, können Sie folgendes tun:
1. Überbrückungsfinanzierungen – Hausbank kontaktieren
Bei notwendigen Überbrückungsfinanzierungen für Investitionen und Betriebsmittel (beispielsweise: Miete, Personalkosten oder Energiekosten) sollte als erster Schritt zeitnah das Gespräch mit der Hausbank gesucht werden. Über Ihre Hausbank können Sie auch die Bundeshilfen der KfW beantragen. Weitere Informationen bekommen Sie auf der Internetseite der KfW.
2. Bürgschaftsbank Berlin
Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen können durch die Bürgschaftsbank besichert werden (maximal 2,5 Millionen Euro). Informationen zu Unterstützungsmöglichkeiten bekommen Sie auf der Internetseite der Bürgschaftsbank Berlin.
3. Steuererleichterung
Für Unternehmen, die unmittelbar vom Coronavirus betroffen sind, gewähren die Finanzbehörden Stundungen von Steuerschulden. Steuervorauszahlungen können angepasst und auf Vollstreckungsmaßnahmen verzichtet werden. Setzen Sie sich mit Ihrem Finanzamt in Verbindung. Auch wenn die Finanzämter für den Publikumsverkehr geschlossen sind, sind die Ämter per Mail, Telefon und Fax erreichbar. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums.
4. Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz
Im Falle eines Personalausfalls im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes kann auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Finanzen ein Antrag für Entschädigung gestellt werden. Voraussetzung ist, dass diese Personen aufgrund des Infektionsschutzgesetzes einem persönlichen Tätigkeitsverbot unterliegen, Quarantäne angeordnet ist und ein Verdienstausfall besteht. Dazu muss ein Bescheid des Gesundheitsamtes nachgewiesen werden. Nicht erfasst von der Entschädigungsleistung sind Betriebsschließungen und Veranstaltungsverbote.
5. Kurzarbeitergeld
Wenn Unternehmen aufgrund Auftragsrückgang, Lieferausfällen, Absagen etc. durch das Corona-Virus Kurzarbeit anordnen und es dadurch zu Entgeltausfällen kommt, können betroffene Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten. Voraussetzung ist, dass mind. 10 % ihrer Mitarbeiter von Arbeitsausfällen betroffen sind. Auch Leiharbeitnehmer_innen erhalten Kurzarbeitergeld. Die Bundesagentur für Arbeit erstattet die Sozialversicherungsbeiträge vollständig.
Videos mit den Antragserklärungen, sowie den Antrag für Kurzarbeitergeld finden Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.
6. Gewerbemiete
Sollten Sie die Kosten für Ihre Miete nicht mehr tragen können, kontaktieren Sie Ihre_Ihren Vermieter_in und fragen Sie nach einer Mietminderung. Viele größere Vermieter_innen kommen Mieter_innen bereits entgegen.
7. Soforthilfe V
Unternehmen, die durch die Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten sind und einen Kredit benötigen können den KfW-Schnellkredit 2020 bis zum 30.04.2022 bei Ihrer Bank oder Sparkasse beantragen. Detaillierte Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite der KfW.
Gefördert wird alles, was für Ihre unternehmerische Tätigkeit notwendig ist. Dazu zählen:
• Anschaffungen wie Maschinen und Ausstattung (Investitionen)
• Alle laufenden Kosten wie Miete, Gehälter oder Warenlager (Betriebsmittel)
8. Überbrückungshilfen II für kleine und mittelständische Unternehmen
Zudem können Zuschüsse über einen Steuerberater oder einen Wirtschaftsprüfer beantragt werden.
Antragsberechtigt sind:- Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen
Kleine und mittelständische Unternehmen, die die verschiedenen Förderbedingungen erfüllen, etwa zur Unternehmensgröße und zu Umsatzrückgängen - Selbstständige
Soloselbstständige und selbstständige Angehörige der freien Berufe im Haupterwerb - Gemeinnützige Unternehmen und Organisationen
Gemeinnützige Einrichtungen, unabhängig von ihrer Rechtsform, die dauerhaft wirtschaftlich am Markt tätig sind
Durchführung
Die Überbrückungshilfe kann nur durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer über ein bundeseinheitliches Online-Portal beantragt werden. Die Antragsbearbeitung erfolgt über die Internetseite der Investitionsbank Berlin.
Weitere Informationen bekommen Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und unter deren Service-Hotline (030) 530 199 322.