Wie funktioniert ein BID?

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Im November 2014 hat auch das Land Berlin die gesetzliche Grundlage geschaffen, um Eigentümern und Unternehmern in Geschäftsstraßen die Möglichkeit zu geben, ihr Umfeld zu verbessern und attraktiver zu gestalten.

Das Gesetz ermöglicht es Akteuren vor Ort eine Geschäftsstraße bzw. ein Stadtteilzentrum durch ein „Business Improvement District – BID“ eigenständig und eigenverantwortlich zu gestalten.

Das zu fördernde räumliche Gebiet und die geplanten Vorhaben werden von den Aktiven selber festgelegt. Die Maßnahmen sollen im Besonderen dazu dienen, Geschäftsstraßen gegenüber professionell geführten Einkaufszentren zu stärken. Dazu können sich die Akteure vor Ort auch eines sogenannten Aufgabenträgers bedienen.

Die Beteiligten entwickeln ein Maßnahmen- und Finanzierungskonzept und werben dafür bei den Eigentümer_innen und Gewerbetreibenden vor Ort. Eine bestimmte Quote an Unterstützer_innen muss gewonnen werden, damit das vorgeschlagene Konzept öffentlich ausgelegt werden kann. Während der Auslegung kann das vorgeschlagene Konzept eingesehen und kommentiert werden. Eigentümer_innen, denen das Konzept nicht gefällt, müssen es aktiv ablehnen. Auch Änderungsvorschläge können vorgebracht werden.

Ist der Antrag zum BID erfolgreich, wird es als Rechtsverordnung erlassen und ist damit verbindlich. Im Unterschied zu privaten Initiativen gibt es also keine Trittbrettfahrer; alle werden mit ins Boot geholt.

Die finanziellen Mittel, die zur Durchführung der Maßnahme nötig sind, werden in Form einer Abgabe, die auf dem Einheitswert der Immobilie beruht, durch die im BID Gebiet ansässigen Eigentümer erbracht.

Während der Durchführung gibt es verschiedene Kontrollmaßnahmen.

Ein BID kan maximal 5 Jahre andauern und nach Ablauf durch einen zweiten Antrag weitergeführt werden.