Bezirkliche LADG-Beschwerdestelle

Hand mit Schrift Stop discrimination

Im Bezirk Tempelhof-Schöneberg nimmt das Rechtsamt die Aufgaben der Beschwerdestelle nach der Rahmendienstvereinbarung zum Landesantidiskrminierungsgesetz – RDV LADG – vom 3.12.2020 wahr.

Zentrales Element des Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG) vom 11. Juni 2020 (veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt 2020 Seite 532) ist das Verbot der Diskriminierung im Rahmen öffentlich-rechtlichen Handelns auf Grund
  1. des Geschlechts,
  2. der ethnischen Herkunft,
  3. einer rassistischen und antisemitischen Zuschreibung,
  4. der Religion und Weltanschauung,
  5. einer Behinderung,
  6. einer chronischen Erkrankung,
  7. des Lebensalters,
  8. der Sprache,
  9. der sexuellen und geschlechtlichen Identität und
  10. des sozialen Status.

Diskriminierungen im Rahmen privatrechtlichen Handelns sind nicht erfasst. Diese sind Gegenstand des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG).
Bei der für Antidiskriminierung zuständigen Senatsverwaltung ist eine Ombudsstelle eingerichtet. Diese unterliegt keinen Weisungen und unterstützt Betroffene durch Information und Beratung bei der Durchsetzung ihrer Rechte nach dem LADG, kann insbesondere auf eine gütliche Streitbeilegung hinwirken, Verwaltungshandeln beanstanden und zur Abhilfe auffordern.

Weitere Informationen zum LADG finden Sie im Internetauftritt der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung.

Nach der RDV LADG wird in jeder Dienststelle ein Verfahren zur Entgegenahme, Bearbeitung und Entscheidung von Diskriminierungsbeschwerden aufgrund des LADG eingeführt. Es wird eine Beschwerdestelle eingerichtet. Die Beschwerdestelle
  • führt die Ermittlungen,
  • informiert die betroffenen Dienstkräfte und die Dienstvorgesetzten,
  • kann Dienstkräfte anhören,
  • kann mit Einverständnis der Diskriminierten und der betroffenen Dienstkräfte die Ombudsstelle beteiligen
  • entscheidet über die Beschwerde
  • und kann bei einer berechtigten Beschwerde organisatorische Maßnahmen zur dauerhaften Beseitigung der Diskriminierung vorschlagen.

Wenn Sie uns eine Diskriminierung durch Dienstkräfte des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg melden wollen, schreiben Sie uns an folgende Adresse:

Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
- Rechtsamt -
- LADG-Beschwerdestelle -
10820 Berlin

Geben Sie dabei bitte an:
  • Wer hat wann, wo und was getan?
  • Warum gehen Sie von einer Benachteiligung aus?
  • Welche Zeuginnen oder Zeugen gibt es?

Bitte vergessen Sie nicht, Ihre vollständigen Kontaktdaten anzugeben. Und bitte beachten Sie nachfolgende Datenschutzerklärung:

Datenschutzerklärung für die Diskriminierungsbeschwerde

Im Folgenden informieren wir Sie über die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten im Rahmen des von Ihnen eingeleiteten Diskriminierungsbeschwerdeverfahrens und Ihre bestehenden Datenschutzrechte. Wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen, werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihr Anliegen bearbeiten zu können. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.

Verantwortlicher, Datenschutzbeauftragter und Ansprechpartner

Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin, John-F.-Kennedy-Platz, 10825 Berlin.

Der Datenschutzbeauftragte des Verantwortlichen Bezirksamtes ist Herr Andreas F.-W. Mugler, Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin, John-F.-Kennedy-Platz, 10825 Berlin.

Ansprechpartner ist der Rechtsamtsleiter des Verantwortlichen, Herr Dr. Thomas Discher, John-F.-Kennedy-Platz, 10825 Berlin.

Zweck und Rechtsgrundlage

Der Verantwortliche hat auf der Grundlage des Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG) und der Rahmendienstvereinbarung zum Landesantidiskriminierungsgesetz (RDV LADG) ein Verfahren zur Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden, die Bezug zum LADG aufweisen (Diskriminierungsbeschwerdeverfahren), etabliert und für die Bearbeitung eine Beschwerdestelle eingerichtet. Die Aufgaben der Beschwerdestelle nimmt das Rechtsamt wahr. Die von Ihnen im Rahmen des Diskriminierungsbeschwerdeverfahrens mitgeteilten personenbezogenen Daten werden zur Bearbeitung Ihrer Beschwerde verarbeitet.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist § 3 des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten in der Berliner Verwaltung (BlnDSG) in Verbindung mit den Vorgaben des LADG und der RDV LADG.

Datenverarbeitung

Nach Eingang einer Diskriminierungsbeschwerde wird eine Beschwerdeakte angelegt und geprüft, ob Anhaltspunkte erkennbar sind, die zu einer Diskriminierung geführt haben können. Ist dies offensichtlich nicht der Fall, wird das Diskriminierungsbeschwerdeverfahren beendet. Hierüber werden Sie informiert.

Die betroffenen Beschäftigten und deren Dienstvorgesetzte werden über den Eingang und Inhalt der Diskriminierungsbeschwerde informiert, sobald dies ohne Gefährdung der Aufklärung des Sachverhalts möglich ist. Ihre Beschwerde oder deren wesentliche Inhalte werden den betroffenen Beschäftigten und deren Dienstvorgesetzte zur Stellungnahme übermittelt.

Mit Ihrer und der Einwilligung der betroffenen Beschäftigten werden wir gegebenenfalls die nach § 14 LADG bei der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung eingerichtete Ombudsstelle anrufen, damit diese darauf hinwirkt, die Streitigkeit gemäß § 14 Absatz 2 Satz 2 LADG gütlich beizulegen. Hierüber und die Aufforderung zur Angabe einer Einwilligungserklärung werden Sie gesondert informiert.

Zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts wird die Beschwerdestelle alle erforderlichen Ermittlungen durchführen und gegebenenfalls Zeuginnen und Zeugen zu den erhobenen Vorwürfen befragen. Die von Ihnen erhobene Beschwerde wird hierzu übermittelt, sofern dies für weitere Ermittlungen erforderlich sein sollte.

Ergeben die Ermittlungen, dass die erhobenen Vorwürfe und damit eine Diskriminierung nach dem LADG nicht vorliegt oder nicht glaubhaft gemacht wurde und ist ein gerichtliches Verfahren aktuell nicht anhängig, wird das Verfahren beendet. Hierüber werden Sie, die betroffenen Beschäftigten sowie die am Beschwerdeverfahren beteiligten Dienstvorgesetzten und die Ombudsstelle, sofern diese eingeschaltet wurde, informiert.

Dauer der Datenspeicherung

Wird das Diskriminierungsbeschwerdeverfahren beendet, weil offensichtlich keine Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Sachverhalts vorliegen, der unter das LADG fällt, oder ist Ihre Diskriminierungsbeschwerde offensichtlich unberechtigt, werden die von Ihnen mitgeteilten Daten für die Dauer von drei Jahren nach Eingang der Beschwerde aufbewahrt. In allen übrigen Fällen werde die Daten zehn Jahre aufbewahrt.

Alle Berliner Behörden sind nach § 5 des Gesetzes über die Sicherung und Benutzung von Archivgut des Landes Berlin verpflichtet, sämtliche Unterlagen, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht mehr benötigt werden, dem Landesarchiv Berlin anzubieten. Nach Ablauf der oben genannten Aufbewahrungsfrist wird der der Verwaltungsvorgang dem Landesarchiv angeboten. Das Landesarchiv Berlin entscheidet über die Aufnahme von Verwaltungsvorgängen in das Archiv. Entscheidet es nicht innerhalb von zwölf Monaten über die Übernahme angebotener Unterlagen, so sind wir nicht mehr zur weiteren Aufbewahrung verpflichtet und löschen Ihre Daten.

Ihre Rechte

Sie haben folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:

a) Sie können gemäß Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung eine Bestätigung insbesondere darüber verlangen, ob und welche personenbezogene Daten, die Sie betreffen, von uns verarbeitet und an wen diese weitergegeben werden (Recht auf Auskunft).

b) Sie haben gemäß Art. 16 Datenschutz-Grundverordnung ein Recht auf Berichtigung und/oder Vervollständigung gegenüber dem Verantwortlichen, sofern die verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Sie betreffen, unrichtig oder unvollständig sind (Recht auf Berichtigung).

c) Sie haben gemäß Art. 17 Datenschutz-Grundverordnung das Recht, die Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn die Verarbeitung der von Ihnen mitgeteilten Daten nicht mehr erforderlich oder unrechtmäßig ist, wenn Sie Ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen oder wenn Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben. Eine Löschung kommt auch dann in Betracht, wenn eine anderweitige Rechtspflicht zur Löschung besteht. Das Recht auf Löschung kann ausgeschlossen sein, wenn die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer Rechtspflicht oder zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich ist. Das Recht auf Löschung kann auch ausgeschlossen sein, wenn die Verarbeitung erforderlich ist aus Gründen des Vorliegens eines öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit oder zu Archivzwecken, Forschungszwecken oder statistischen Zwecken sowie zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Recht auf Löschung).

d) Sie haben nach Art. 7 Abs. 3 DSG-VO das Recht, Ihre datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt (Einwilligungswiderruf).

e) Sie können nach Art. 18 Datenschutz-Grundverordnung die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen, wenn die Verarbeitung der von Ihnen mitgeteilten Daten nicht mehr erforderlich oder unrechtmäßig ist, wenn Sie die Richtigkeit der verarbeiteten Daten bestreiten oder wenn Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben oder wenn die Daten nicht mehr für die Antragsbearbeitung benötigt werden, Sie diese aber zur Verfolgung von Rechtsansprüchen benötigen (Recht auf Einschränkung der Verarbeitung).

f) Sie haben nach Art. 21 Datenschutz-Grundverordnung das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten mit Wirkung für die Zukunft Widerspruch einzulegen. Nach Ausübung Ihres Widerspruchsrechts werden Ihre personenbezogenen Daten nicht weiterverarbeitet, es sei denn, dass zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung vorliegen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder wenn die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient (Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung).

g) Sie haben zudem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns zu beschweren. Die zuständige Datenschutzbehörde ist die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Friedrichstr. 219, 10969 Berlin, mailbox@datenschutz-berlin.de.