BV Wissel begründet den Antrag für ihre Fraktion.
BV Lenke führt aus, dass ihre Fraktion zustimmen wird.
BV Pschollkowski führt aus, dass seine Fraktion den Antrag ablehnen wird.
BV Franck fragt bei BA nach, ob es überhaupt solche Fälle in unserem Bezirk gäbe.
Frau Zavlaris führt aus, dass wenn das neue Bürgergeld wie bisher geplant in Kraft tritt, wird es diese Übernahme geben.
BD Hammer fragt warum denn Bestandskunden von dieser Regelung nicht betroffen seien.
BD Hackenberger führt aus, dass die Änderung nicht durch die BVV erfolgen kann da dies nicht im Entscheidungsspielraum der BVV läge.
BV Wissel führt nochmals aus, dass es sich um einen Prüfauftrag handele.
Die Vorsitzende leitet die Abstimmung über den Änderungsantrag ein. Der Antrag wird mit 10 Ja-, 6 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen in folgender Fassung beschlossen.
„Der Ausschuss empfiehlt der BVV:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt sich bei den zuständigen Stellen für eine Prüfung einzusetzen, ob die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung, die über dem zulässigen Grenzwert für die sozialen Leistungsbeziehenden liegen, bei bereits bestehenden Kostensenkungsverfahren vom Sozialamt und vom Jobcenter ausgesetzt und die tatsächlichen Kosten übernommen werden können. Das Moratorium sollte mindestens bis 31.12.2023 laufen, da vorher mit einer Verbesserung der Situation der Betroffenen nicht zu rechnen ist.“