Drucksache - 0358/XXI  

 
 
Betreff: Öffentliche Toiletten auf Dauer kostenfrei
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion DIE LINKEBezirksamt
  Oltmann, Jörn
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft Kenntnisnahme
25.05.2023 
12. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.10.2022 
12. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bürgerdienste, Soziales, Senioren und demographischen Wandel Beratung
17.11.2022 
9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Soziales, Senioren und demographischen Wandel überwiesen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.01.2023 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Wirtschaft Beratung
25.01.2024 
16. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.06.2023 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
13.12.2023 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 21.06.2023  folgenden Beschluss:
"Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt sich an die zuständigen Stellen des Senats zu wenden und sich dafür einzusetzen, dass der auf Dauer von sechs Monaten angelegte kostenfreie Probebetrieb für 50 öffentliche Toiletten, die auch unseren Bezirk betreffen, auf alle Toiletten ausgeweitet und verstetigt wird."

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Das Bezirksamt hat sich an die zuständige Senatsverwaltung MVKU gewandt und folgende Antwort erhalten:

Im Rahmen eines Eineinhalbjährigen Testbetriebs sind seit August 2022 zunächst 50 und anschließend ab Februar 2023 weitere 50 Berliner Toiletten auf die entgeltfreie Nutzung umgestellt worden. Somit sind derzeit nun 100 von 280 automatischen öffentlichen Toiletten kostenfrei nutzbar. Die restlichen Berliner Toiletten sind entgeltpflichtig und nur bargeldlos bezahlbar.

Im Bezirk Tempelhof-Schöneberg sind im Testbetrieb folgende Standorte entgeltfrei nutzbar:

Wittenbergplatz | Tauentzienstraße 1

SBhf. Tempelhof | Tempelhofer Damm 108

Platz der Luftbrücke | ManfredvonRichthofenStraße 2

Innsbrucker Platz | Wexstraße 1

Prinzenstraße 1 | Mariendorfer Damm 90

Lichtenrader Damm | Im Domstift | AltLichtenrade 140

U Bayerischer Platz

Rohrbeckstr

Friedhof Eythstraße

Hinzu kommen mehr als 100 weitere Toilettenanlagen, beispielsweise die 24 neuen autarken Parktoiletten, die über ganz Berlin verteilt und ebenfalls kostenlos nutzbar sind. Eine Übersicht über alle öffentlichen Toiletten gibt es auf der Internetseite unter https://www.berlin.de/sen/uvk/mobilitaet-und-verkehr/infrastruktur/oeffentliche-toiletten/ <https://www.berlin.de/sen/uvk/mobilitaet-und-verkehr/infrastruktur/oeffentliche-toiletten/>;  und zudem in der kostenlosen App „Berliner Toilette“, die in den gängigen App-Stores heruntergeladen werden kann. Die App gibt unter anderem Auskunft darüber, ob die jeweilige Toilette kostenpflichtig oder kostenlos und derzeit in Betrieb ist.

Die ersten Auswertungen des Testbetriebs aller Berliner Toiletten ergaben, dass ein entgeltfreier Betrieb unter den gegebenen Rahmenbedingen grundsätzlich möglich ist und nicht aufgrund unvertretbarer Erschwernisse ausgeschlossen werden muss. Wie erwartet haben sich die Nutzungszahlen entsprechend in Richtung der entgeltfreien Toiletten hin verlagert. Ziel des Testbetriebs ist es, einerseits mögliche Folgen einer entsprechenden dauerhaften Ausgestaltung des Betriebs für die Restlaufzeit des Vertrages noch besser abschätzen und andererseits die ggf. erforderlichen Vertragsanpassungen vornehmen zu können. Basierend auf den gewonnenen Erkenntnissen soll dann im Jahr 2024 entschieden werden, nach welchem Zugangskonzept der Toilettenbetrieb künftig erfolgen soll.

 

 
 

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