Drucksache - 0358/XXI
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Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 21.06.2023 folgenden Beschluss: Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit: Im Rahmen eines Eineinhalbjährigen Testbetriebs sind seit August 2022 zunächst 50 und anschließend ab Februar 2023 weitere 50 Berliner Toiletten auf die entgeltfreie Nutzung umgestellt worden. Somit sind derzeit nun 100 von 280 automatischen öffentlichen Toiletten kostenfrei nutzbar. Die restlichen Berliner Toiletten sind entgeltpflichtig und nur bargeldlos bezahlbar. Im Bezirk Tempelhof-Schöneberg sind im Testbetrieb folgende Standorte entgeltfrei nutzbar: Wittenbergplatz | Tauentzienstraße 1 S–Bhf. Tempelhof | Tempelhofer Damm 108 Platz der Luftbrücke | Manfred–von–Richthofen–Straße 2 Innsbrucker Platz | Wexstraße 1 Prinzenstraße 1 | Mariendorfer Damm 90 Lichtenrader Damm | Im Domstift | Alt–Lichtenrade 140 U Bayerischer Platz Rohrbeckstr Friedhof Eythstraße Hinzu kommen mehr als 100 weitere Toilettenanlagen, beispielsweise die 24 neuen autarken Parktoiletten, die über ganz Berlin verteilt und ebenfalls kostenlos nutzbar sind. Eine Übersicht über alle öffentlichen Toiletten gibt es auf der Internetseite unter https://www.berlin.de/sen/uvk/mobilitaet-und-verkehr/infrastruktur/oeffentliche-toiletten/ <https://www.berlin.de/sen/uvk/mobilitaet-und-verkehr/infrastruktur/oeffentliche-toiletten/> und zudem in der kostenlosen App „Berliner Toilette“, die in den gängigen App-Stores heruntergeladen werden kann. Die App gibt unter anderem Auskunft darüber, ob die jeweilige Toilette kostenpflichtig oder kostenlos und derzeit in Betrieb ist. Die ersten Auswertungen des Testbetriebs aller Berliner Toiletten ergaben, dass ein entgeltfreier Betrieb unter den gegebenen Rahmenbedingen grundsätzlich möglich ist und nicht aufgrund unvertretbarer Erschwernisse ausgeschlossen werden muss. Wie erwartet haben sich die Nutzungszahlen entsprechend in Richtung der entgeltfreien Toiletten hin verlagert. Ziel des Testbetriebs ist es, einerseits mögliche Folgen einer entsprechenden dauerhaften Ausgestaltung des Betriebs für die Restlaufzeit des Vertrages noch besser abschätzen und andererseits die ggf. erforderlichen Vertragsanpassungen vornehmen zu können. Basierend auf den gewonnenen Erkenntnissen soll dann im Jahr 2024 entschieden werden, nach welchem Zugangskonzept der Toilettenbetrieb künftig erfolgen soll.
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