Drucksache - 0315/XXI
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Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 14.12.2022 folgenden Beschluss: Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt sich bei den zuständigen Stellen für eine Prüfung einzusetzen, ob die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung, die über dem zulässigen Grenzwert für die sozialen Leistungsbeziehenden liegen, bei bereits bestehenden Kostensenkungsverfahren vom Sozialamt und vom Jobcenter ausgesetzt und die tatsächlichen Kosten übernommen werden können. Das Moratorium sollte mindestens bis 31.12.2023 laufen, da vorher mit einer Verbesserung der Situation der Betroffenen nicht zu rechnen ist. Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
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