Drucksache - 0315/XXI  

 
 
Betreff: Moratorium bei Wohnungskostenlücken
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion DIE LINKEBezirksamt
Verfasser:Herr Steuckardt, MatthiasOltmann, Jörn
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bürgerdienste, Soziales, Senioren und demographischen Wandel Kenntnisnahme
20.10.2022 
8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Soziales, Senioren und demographischen Wandel vertagt   
17.11.2022 
9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Soziales, Senioren und demographischen Wandel mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.09.2022 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bürgerdienste, Soziales, Senioren und demographischen Wandel Beratung
15.06.2023 
11. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Soziales, Senioren und demographischen Wandel mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
14.12.2022 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin erledigt   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
26.04.2023 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Aenderungsantrag_LINKE
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 14.12.2022 folgenden Beschluss:
 

Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt sich bei den zuständigen Stellen für eine Prüfung einzusetzen, ob die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung, die über dem zulässigen Grenzwert für die sozialen Leistungsbeziehenden liegen, bei bereits bestehenden Kostensenkungsverfahren vom Sozialamt und vom Jobcenter ausgesetzt und die tatsächlichen Kosten übernommen werden können. Das Moratorium sollte mindestens bis 31.12.2023 laufen, da vorher mit einer Verbesserung der Situation der Betroffenen nicht zu rechnen ist.

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

Das Bezirksamt ist der Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung nachgekommen und hat die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales um Prüfung eines Wohnungskostenmoratoriums gebeten. Die Staatssekretärin für Soziales und Integration teilte daraufhin  mit:

Nach fachlicher Bewertung ist die Aussetzung bereits abgeschlossener Kostensenkungsverfahren durch bundesgesetzlich eindeutige Regelungen ausgeschlossen.

In § 65 Abs. 6 SGB II und in § 140 Abs. 2 SGB XII wird festgelegt, dass die Karenzzeit (in der die tatsächlichen Kosten für die Unterkunft zu berücksichtigen sind) nicht für bereits bestehende Kostensenkungen gilt.

Das Land Berlin ist an dieser Stelle nicht ermächtigt entgegen der eindeutigen bundesgesetzlichen Regelungen anderslautende Landesvorschriften zu erlassen. Die Übernahme der tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung ist daher bei Überschreitung der Richt- bzw. Grenzwerte über das Leistungsrecht nach dem SGB II und SGB XII nur im Rahmen einer Einzelfallentscheidung und nicht dem Grundsatz nach möglich.

Es wird daher darum gebeten, die Drucksache 0315/XXI als erledigt anzusehen.

 

 
 

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