Tagesordnung - 47. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses - Die Sitzung findet im Videocall statt, die Einwahldaten entnehmen Sie bitte dem INFOBLATT Videocall  

 
 
Bezeichnung: 47. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses - Die Sitzung findet im Videocall statt, die Einwahldaten entnehmen Sie bitte dem INFOBLATT Videocall
Gremium: Hauptausschuss
Datum: Mi, 07.04.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Videokonferenz
Ort: Internet
Anlagen:
INFOBLATT Videocall

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Mitteilungen      
Ö 2  
Genehmigung vorliegender Protokolle      
Ö 3  
Bericht aus der Verwaltung      
Ö 4  
Errichtung eines Schulneubaus im Bezirk Tempelhof-Schöneberg in Amtshilfe durch die HOWOGE  
Enthält Anlagen
2109/XX  
Ö 5  
Aufstellung des Entwurfs der Investitionsplanung 2021 bis 2025  
Enthält Anlagen
2072/XX  
    24.03.2021 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
    Ö 9.1 - überwiesen
   

Überweisung an den Hauptausschuss (federführend) und an den Ausschuss für Schule (mitberatend) Beschlussliste.

   
    06.04.2021 - Ausschuss für Schule
    Ö 4.1 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

BV Sielaff fragt zu den geplanten Bauvolumina nach und drückt Zweifel der CDU an der Umsetzbarkeit der geplanten Summen aus. Die CDU will deshalb nicht zustimmen.

BStR Schworck beantwortet kurz weitere Fragen.

Abstimmung der Vorlage: 8x Ja, 4x Nein, einige Enthaltungen. Mehrheitlich beschlossen.

   
    07.04.2021 - Hauptausschuss
    Ö 5 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Die Drucksache 2072/XX Investitionsplanung - wird erneut aufgerufen. Zu diesem TO wurde für die heutige Sitzung Herr Stadtrat Oltmann eingeladen, der diesbezüglich über einen Auflagenbeschluss der BVV referiert, deren Beantwortung bereits den Mitgliedern im Vorfeld am 17.03.2021 übermittelt wurde. Die Verwaltung präsentiert hierzu eine aktualisierte Bau- und Arbeitsplanung. Nachfragen der Ausschussmitglieder, insbesondere zum Fachbereich „Schulen/Schulpflicht“ werden beantwortet.

Ebenfalls werden die Themen „Personalausstattung versus Bauvolumen“ diskutiert.

Herr Stadtrat Oltmann berichtet in diesem Zusammenhang über Fluktuationen in den OE IT-Service und Objektmanagement.

 

Hinsichtlich der Drucksache 1107/XX MzK, TOP 8.1- berichtet der Stadtrat über den aktuellen Diskussionsstand im BA.

 

Abstimmungsergebnis: Beschluss bei 11 Ja- und 5 Nein-Stimmen

   
    28.04.2021 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
    Ö 12.13 - vertagt
   

Die Beratung der Drucksache wird vertagt.

   
    19.05.2021 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
    Ö 6.3 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

Redebeiträge von BV Olschewski und BV Zander-Rade.

Mehrheitlicher Beschluss gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU und der FDP bei Enthaltungen der Stimme von BV Preußker:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt legt der Bezirksverordnetenversammlung folgenden Entwurf zur Beschlussfassung vor.

Die als Anlagen beigefügte Investitionsplanung 2021 bis 2025 enthält die:

  • - Baumaßnahmen Hochbau
  • - Baumaßnahmen Tiefbau
  • - Zuschüsse für Investitionen an andere Bereiche
  • - Darlehen an Sonstige im Inland

Grundlage für die Anmeldungen sind die von der Senatsverwaltung für Finanzen fortgeschriebenen Beträge der pauschalen Zuweisungsbeträge sowie die gezielte Zuweisung:

  • Summarische Übersicht der Investitionsplanung 2021 bis 2025 (Darstellung bis 2030) - Anlage 1
  • Übersicht der gezielten Zuweisung der Investitionsplanung 2021 bis 2025 (Darstellung bis 2030) Anlage 2
  • Übersicht der pauschalen Zuweisung der Investitionsplanung 2021 bis 2025 (Darstellung bis 2030) Anlage 3
  • Übersicht der Darlehen 2021 bis 2025 (Darstellung bis 2030) Anlage 4

Die gezielte Zuweisung umfasst die Mittel

  • die Baumaßnahmen für den Hochbau
  • r die städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen.

Die gezielten Zuweisungen sind verbindlich und dürfen nur im Einvernehmen mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der Senatsverwaltungr Finanzen verändert werden.

Die Zuweisung beträgt aktuell im Einzelfall:

Planjahr

gezielte

Zuweisung

T€

pauschale

Zuweisung

T€

Zuweisung

gesamt

T€

2021

 9.900

6.187

16.087

2022

 16.400

6.193

22.593

2023

 27.900

6.193

34.093

2024

Keine Vorgabe

6.193

-

2025

Keine Vorgabe

6.193

-

 

Aus der pauschalen Zuweisung sind folgende Maßnahmen mit Gesamtkosten unter 5,5 Mio € - sofern sie nicht gezielt zugemessen werden - zu finanzieren:

a)      Alle Baumaßnahmen der Hgr. 7 unter Verwendung bestimmter Titelgruppen zur Klassifizierung von Baumaßnahmen (Schul-, Hoch-, Tief-, Garten- und Landschaftsbaumaßnahmen)

b)      Zuschüsse an Private für Investitionen

c)      Grundstücksgeschäfte als Bestandteil der Maßnahmen zu a) und b)

d)      Alle übrigen Maßnahmen der Hgr. 8, mit Ausnahme der Titel 89331 und 89339 (städtebauliche Sanierungsmaßnahmen) sowie der Ausgaben, die aus der Zuweisung für konsumtive Sachausgaben finanziert werden.

Mit Schreiben vom 16.11.2020 hatte die Senatsverwaltung für Finanzen die Bezirke aufgefordert, die Anmeldung zur bezirklichen Investitionsplanung 2021 bis 2025 bis zum 05.03.2021 einzureichen.

Coronabedingt wurden für die Aufstellung der Investitionsplanung 2021 bis 2025 alle betroffenen Bereiche in enger Absprache zwischen der SE FM und der SE Finanzen einbezogen. Hiermit sollte die Anmeldung zur I-Planung mit der Arbeitsplanung der SE FM in Einklang gebracht werden.

Gemäß des Aufstellungsrundschreibens für das Investitionsprogramm 2021 bis 2025 - Teilbereich Bezirke - der Senatsverwaltung für Finanzen vom 16.11.2020 wird das bestehende Investitionsprogramm 2021 bis 2025 um fünf Jahre, auf einen zehnjährigen Zeitrahmen bis einschließlich 2030, erweitert.

Darüber hinaus dürfen bis zu 20 v.H. der pauschalen Zuweisung nicht investiv, sondern bei den Titeln für die bauliche Unterhaltung des Hochbaus einschließlich des Landschaftsgartenbaus und des Tiefbaus veranschlagt werden.

Damit Maßnahmen der baulichen Unterhaltung besser planbar werden, hat das Bezirksamt beschlossen, in den Haushaltsjahren 2022 und 2023 jeweils 20 % der pauschalen Zuweisung in die bauliche Unterhaltung aufzunehmen.

Die Restbeträge der pauschalen Zuweisung, die ab dem Jahr 2022 nicht mit konkreten Baumaßnahmen belegt werden konnten sind pauschal bei 4500 / 71901 veranschlagt und können bei Bedarf für investive Mittel unter Beachtung haushaltsrechtlicher Vorgaben (insbesondere § 24 Landeshaushaltsordnung) in Anspruch genommen werden (Anlage 3 letzte Zeile).

Die nächste Investitionsplanung steht regulär Ende 2022 an. Die Fachabteilungen werden frühzeitig (ab IV. Quartal 2021) von der SE Finanzen und der SE Facility Management aufgefordert, unter Beachtung des BA-Beschlusses „Erhöhung der Kostensicherheit von investiven Baumaßnahmen“ entsprechende Planungen vorzulegen.

Aufgrund der Veranschlagungssystematik dürfen in 2021 Ansätze im Rahmen der Planaufstellung nicht verändert werden, da die Ansätze mit dem Doppelhaushalt 2020/2021 beschlossen wurden.

Mittel, die im Jahr 2021 nicht verbaut werden können, müssen im Rahmen der Gesamtbaukosten in den Folgejahren wieder zur Verfügung gestellt werden.

Die Anlagen 1 bis 4 sind online in Allris einsehbar.

Ö 6  
Bericht des Geschäftsbereiches StadtBau zu den Auflagenbeschlüssen der BVV zum Haushaltsplan 2020/ 2021 (hier: Pkt. 4.1 – 3306 Hochbauplanung und A-08 Bewirtschaftung fortschreiben und anpassen)  
Enthält Anlagen
2115/XX  
Ö 7     Antragsberatung      
Ö 7.1  
Demokratie vor Ort  
Enthält Anlagen
2065/XX  
Ö 7.2  
Bürohunde auch in Tempelhof-Schöneberg  
Enthält Anlagen
2083/XX  
Ö 7.3  
Aufwertung der Grünanlage am Grazer Platz  
Enthält Anlagen
2085/XX  
Ö 7.4  
Klimaneutralität in der bezirklichen Verwaltungssteuerung  
Enthält Anlagen
2097/XX  
Ö 7.5  
Die Kunstwerke im öffentlichen Raum im Bezirk Tempelhof-Schöneberg erhalten und pflegen  
Enthält Anlagen
2045/XX  
Ö 7.6  
Queere Lebens- & Leidensgeschichten erinnern - Wanderausstellung zu § 175 unterstützen
Enthält Anlagen
1248/XX  
Ö 8     Drucksachenberatung      
Ö 8.1  
Gertrud-Kolmar-Bibliothek an neuem Standort neu entwickeln  
Enthält Anlagen
1107/XX  
Ö 8.2  
Jahresbericht Rechtsamt vorlegen  
Enthält Anlagen
1671/XIX  
Ö 8.3  
Den Bezirken im Coronajahr eine faire Budgetierung ermöglichen  
Enthält Anlagen
1958/XX  
Ö 9  
Sondermittel      
Ö 10  
Verschiedenes      
               
 
 

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