BV Seltz erteilt das Rederecht an einen Bürger, der sich anschließend als Rechtsanwaltder 71-jährigen Mieterin vorstellt. Der Rechtsanwalt erläutert den Fall und welche Optionen das BA hätte, um die Zwangsräumung zu verhindern. BzStR Oltmann entschuldigte sich für sein Verhalten gegenüber dem Rechtsanwalt im letzten Ausschuss und legt dar, wie das BA zu seinen Entscheidungen kam. Ein Genehmigungsfreistellungsverfahren wurde nun zu Ende gebracht.
Kritik am Rederecht des Rechtsanwalts wurden von BV Seltz, BV von Boxberg und von BV Baetke geäußert (Vermischung der Gewaltenteilung, Einmischung in laufende Verfahren).
BV Scherzinger fragte, warum der Ermessensspielraum des BA nicht ausgenutzt wurde.
Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt (18 Nein, 2 Ja)