Drucksache - 1875/XX  

 
 
Betreff: Bezirksregionenprofile (BZRP) Teil II konzeptioneller Teil, Strategien und Maßnahmen) für die Bezirksregionen Schöneberg Nord und Schöneberg Süd
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Herr Oltmann, JörnSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:Mitteilung zur KenntnisnahmeMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung Kenntnisnahme
30.11.2020 
39. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
09.12.2020 
40. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
13.01.2021 
41. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung - Videokonferenz (Webex-Meeting) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
16.09.2020 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Besucher bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
2020 07 10_BZRP_Teil II_Schöneberg Süd_final
Mitteilung zur Kenntnisnahme
2020 07 10_BZRP_Teil II_Schöneberg Nord_final

Veröffentlichung der Bezirksregionenprofile (BZRP) Teil II (konzeptioneller Teil, Strategien und Maßnahmen) für die Bezirksregionen Schöneberg Nord und Schöneberg Süd

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme gemäß § 36 (2f) BezVG mit:


Sozialraumorientierung und integrierte Stadtteilentwicklung erfordern eine verlässliche und gleichzeitig prozesshafte Planungs- und Entscheidungsgrundlage für das Verwaltungshandeln im Bezirk. Mit Erarbeitung der Bezirksregionenprofile (BZRP) Teil II für die Bezirksregionen Schöneberg Nord und Schöneberg Süd konnte das jeweilige rein analytische BZRP Teil I nun um eine strategische, fachübergreifende Zusammenstellung ergänzt werden. Die BZRP Teil II dienen dabei als Grundlage für tiefergehende Fachplanungen und umfassen einen Zeitraum von fünf Jahren. Sie ersetzen nicht die spezifischen Fachplanungen, sondern stellen vielmehr eine Grundlage gemeinsamer Strategien und konkreter Maßnahmen dar.

BZRP werden auf der Ebene der Bezirksregionen erarbeitet und haben das Ziel, eine verbesserte sozialräumliche Steuerung und Planung zu ermöglichen, indem sie die spezifischen Stärken und Schwächen eines Stadtteils bzw. einer Bezirksregion sichtbar machen. Dementsprechend bedeutsam ist ihre Rolle bei der Ermittlung der für eine positive Quartiersentwicklung benötigten Finanzmittel, da sie zu einer zeitlichen, räumlichen und sachlichen Prioritätensetzung beitragen und kann zu einer Optimierung der Mittelverteilung beitragen.

 

 
 

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