Drucksache - 1874/XX  

 
 
Betreff: Organisatorische Neuordnung im FB Stadtplanung - neuen Aufgabenschwerpunkt, Strategisches Flächen- und Projektmanagement in der Fachbereichsstruktur widerspiegeln
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Herr Oltmann, JörnSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:Mitteilung zur KenntnisnahmeMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung Kenntnisnahme
30.11.2020 
39. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
09.12.2020 
40. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
16.09.2020 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Besucher bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Präsentation Neuordnung FB Stadtplanung

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme gemäß § 36 (2f) BezVG mit:
 

Die neuen Anforderungen im Zuge der „wachsenden Stadt Berlin“ und die daraus resultierende Verschärfung von Nutzungskonkurrenzen insbesondere bei der Sicherung von Standorten und Flächen der sozialen und grünen Infrastruktur haben für den Fachbereich Stadtplanung neue Aufgaben bzw. veränderte Schwerpunktsetzungen ergeben. Dazu gehören u.a. die Sicherung von Wohn- und Gewerbestandorten, die Bereitstellung von Flächen für die soziale Infrastruktur sowie die Klärung von Bedarfen und die Koordination von Flächennutzungskonkurrenzen. Die verfügbaren Flächenressourcen des Bezirkes Tempelhof-Schöneberg sind nahezu erschöpft. Der wachsende Bedarf an Infrastrukturflächen kann nur noch durch Neuordnung und bestmöglicher Nutzungsüberlagerung gedeckt werden. Insbesondere die immer komplexer und schwieriger werdenden Planungs- und Abstimmungsprozesse für eine effektivere Flächennutzung durch Funktionsüberlagerungen oder Umnutzung von Infrastrukturflächen erfordern eine, auch die Vorbereitung der Umsetzung steuernde Projekt- und Prozessteuerung für die sich der FB Stadtplanung personell und strukturell teilweise neu aufstellen muss.

Aber auch die gestiegenen Erwartungen der Bürgerschaft und Öffentlichkeit an städtebauliche Planungen begleitende Partizipationsprozesse, wie sie in den Leilinien der Bürgerbeteiligung ihren Ausdruck fanden, erfordern einen höheren Personaleinsatz.

Entsprechend, dem Stadtentwicklungsamt – FB Stadtplanung neu übertragener Aufgaben, wird zukünftig neben der bisherigen Arbeitsgruppe 3 „Entwicklungsplanung“ eine Arbeitsgruppe 4 „Strategisches Flächen- und Projektmanagement“ im Fachbereich Stadtplanung Aufgaben übernehmen.

Diese veränderte Schwerpunktsetzung innerhalb des Aufgabenspektrums des Fachbereichs Stadtplanung bedarf einer organisatorischen Neuordnung im Fachbereich. Die den Themenbereich „Strategisches Flächen- und Projektmanagement“ umfassenden Aufgaben sollen durch die neu zu bildende Arbeitsgruppe 4 (AG 4) abgedeckt werden.

Im Wesentlichen wird die AG 4 die Sicherung von Wohn- und Gewerbestandorten sowie die Bereitstellung von Flächen für die soziale Infrastruktur ämterübergreifend final abstimmen, die entsprechenden Flächennutzungen festlegen und bislang fehlende Prozesssteuerung in Vorbereitung der Umsetzung des SIKO und anderer besonders komplexer städtebaulicher Entwicklungen übernehmen.

Diese organisatorische Neuordnung war bereits Grundlage entsprechender Personalanmeldungen und Ausstattung im Haushaltsplan 2020/2021.

Folgende Aufgabenschwerpunkte sind für die Gruppen AG 3 und AG 4 zukünftig vorgesehen:

 

AG 3 „Entwicklungsplanung"

Die Gruppe befasst sich mit der Erarbeitung, Steuerung und Durchführung der bezirklichen Entwicklungsplanung, darunter mit der Erarbeitung der Integrierten Stadtentwicklungskonzepte, der Umsetzung der strategischen Ziele in den bezirklichen Entwicklungsplänen sowie der Bereichsentwicklungsplanung (BEP) und deren Fortschreibung. Die Entwicklung inhaltlicher, räumlicher und zeitlicher Leitlinien zur Stadtentwicklungsplanung werden von der Gruppe übernommen. Zudem übernimmt die Gruppe die Erarbeitung der bezirklichen Belange bei der Aufstellung und Fortschreibung des Flächennutzungsplans (FNP) und der Stadtentwicklungspläne (StEP) als auch die Erarbeitung von Stellungnahmen zu B-Plänen und anderen Planungen der Nachbargemeinden;

Weitere Aufgaben der Gruppe sind die Standortplanungen, Blockkonzepte, Nutzungs- und Gestaltungskonzepte, Rahmenplanungen, Fachplanungen und sonstige städtebauliche Planungen und das Entwickeln, Vorbereiten und Durchführen von Wettbewerbs- und Gutachterverfahren, diskursiven Entwurfsprozessen und Workshopverfahren, das Steuern externer Beauftragter und fachliche Beratung in Bezug auf städtebauliche Entwicklung sowie die grundsätzliche Sicherung qualitativer Anforderungen an städtebauliche Entwürfe.

Die Arbeitsgruppe steuert entsprechend die beauftragten Büros und berät sowohl interne als auch externe Akteure in Bezug auf städtebauliche Entwicklungen.

Ein weiteres Arbeitsgebiet der Gruppe ist die Vorbereitung und Durchführung von Stadtumbaumaßnahmen sowie anderer Instrumente der Städtebauförderung.

Die Arbeitsaufgaben der AG 3 bleiben bestehen, die Anforderungsprofile werden daher nicht geändert.

 

AG 4 „Strategisches Flächen- und Projektmanagement“

Bei der Neuorganisation im Fachbereich Stadtplanung wird die AG 4 mit dem Themenbereich „Strategisches Flächen- und Projektmanagement“ die bisherigen Aufgaben „Flächenmanagement“ sowie „Erstellen und Fortschreiben strategischer Konzepte“ wegen der zu erwartenden Synergien aus der bisherigen Arbeitsgruppe 3 übernehmen.

Zum Aufgabenbereich der AG 4 gehören demnach: Das Erarbeiten und Abstimmen strategischer Konzepte u.a. die Konzeption des strategischen Flächenmanagements, strategische Konzepte zur Liegenschaftspolitik/Clusterung, das SIKo, das WoFIS, das GeFIS sowie das SoFIS.

Des Weiteren umfasst der Aufgabenbereich der AG 4 die Erarbeitung von Standortanalysen und Standortplanungen. Diese bilden die Grundlage für eine frühzeitige Identifizierung möglicher Flächennutzungskonflikte aber auch Potenziale durch Nutzungsüberlagerungen auf Ebene der städtebaulichen Planung im Bezirk.

Für die finale Standortentscheidung bedarf es einer integrierten und ämterübergreifenden Abstimmung sowie einer koordinierenden Zusammenfassung des in den jeweiligen Fachabteilungen ermittelten Flächenbedarfs und die konkrete städtebauliche und stadtplanerische Zuordnung (Abstimmung mit FNP / BEP / Entwicklungskonzepten) der jeweiligen Flächeninanspruchnahmen. Die Steuerung dieses Prozesses erfolgt federführend durch die Gruppe 4. Daher bedarf es der Mitwirkung durch die Gruppe an den Bedarfsplanungen der Fachplanungsträger.

Darüber hinaus hat die Arbeitsgruppe die Aufgabe der Projektsteuerung zur Aktivierung städtebaulicher Planungen inne. Dazu gehören auch das Entwickeln, Vorbereiten und Durchführen von Wettbewerbs- und Gutachterverfahren, diskursiven Entwurfsprozessen und Workshopverfahren zur Sicherung qualitativer Anforderungen an städtebaulich-architektonische Entwürfe,  als auch die Steuerung der externen Büros, insbesondere auch bezogen auf die neuen Anforderungen des Umsetzungskonzeptes zu den Leitlinien für Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an Projekten und Prozessen der räumlichen Stadtentwicklung zum Beispiel in Form von Kommunikations- und Beteiligungskonzepten.

Ein weiteres Tätigkeitsfeld der Gruppe ist das Städtebauliche Projektmanagement zur Aktivierung vorhandener Flächenpotenziale in Vorbereitung von schwierigen und komplexen Bebauungsplanverfahren.

Außerdem gehört das Entwickeln und Bereitstellen von geodatenbasierten Informationen zur Abstimmung und zum Informationsaustausch von und über Fachplanungen in enger Zusammenarbeit mit dem bezirklichen Datenkoordinator und SPK zum Aufgabenbereich der Gruppe 4 „Strategisches Flächen- und Projektmanagement“.

 

Zeitplanung

Aktuell ist die konkrete Aufgabenbeschreibung und –abstimmung der Arbeitsgruppe 4 „Strategisches Flächen- und Projektmanagement“ in der verwaltungsinternen Abstimmung insbesondere hinsichtlich ihrer Schnittstellen zu den Aufgabenbereichen anderer Ämter. Sie bildet die Grundlage und ist Gegenstand der neuen BAKs und APs. Es kann deshalb auch noch zu Änderungen bzw. Präzisierungen in der Aufgabenbeschreibung kommen.

Es ist vorgesehen, neben der zügigen Stellenbesetzung, diese organisatorische Veränderung unverzüglich umzusetzen. Ziel ist es, beide Gruppen bis Ende des Jahres 2020 arbeitsfähig zu bekommen. Bis zur tatsächlichen Besetzung der ausgeschriebenen Stellen wird es notgedrungen zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes dazu führen, dass die vorhandenen MA des FB Stadtplanung im Rahmen der kapazitativen Möglichkeiten die Aufgaben der Entwicklungsplanung wahrnehmen und gleichzeitig erste Aufgaben des „Strategischen Flächen- und Projektmanagement“ in Angriff nehmen.

 

 
 

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