Drucksache - 1869/XX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 20.01.2021 folgenden Beschluss:
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, die vom Vorhabenträger in der Ausschuss-Sitzung vom 10.06.2020 geäußerten Absichten in verbindliche Verträge und Vereinbarungen zu überführen. Dies bedeutet im Einzelnen:
a) Die Nutzbarmachung der ehemaligen Gasag-Brücke für den Fußgängerverkehr ist für den Bezirk von besonderem Interesse. Für diesen Zweck wird dem Bezirksamt empfohlen, die Deutsche Bahn und den Vorhabenträger um eine zeitnahe verbindliche schriftliche Vereinbarung zu ersuchen.
b) Das Bezirksamt wird ersucht, einen Erschließungs- bzw. Gestattungsvertrag über die Torgauer Straße mit dem Vorhabenträger abzuschließen. Ziel ist eine bessere Nutzbarkeit für den Fuß- und Radverkehr herzustellen.
c) Das Bezirksamt wird ersucht, eine Planung für die Ertüchtigung der Grünfläche an der ehemaligen Gasag-Nordspitze in eigener Verantwortung vorzunehmen und dem zuständigen Ausschuss für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt bis April 2021 vorzustellen.
d) Das Bezirksamt wird ersucht, darauf hinzuwirken, dass der Vorhabenträger die dauerhafte Zugänglichkeit seines Geländes von der Nordseite ermöglicht und die Wege auf dem Gelände für eine öffentliche Durchwegung zur Verfügung zu stellt.
e) Das Bezirksamt wird ersucht alle zum Abstimmungsstand 10.06.2020 getroffenen denkmalrechtlichen Sachverhalte in eine abschließende Vereinbarung mit dem Vorhabenträger zu überführen. Dabei ist die Ankündigung des Vorhabenträgers aufzunehmen, dass die Sanierung des Stahlgerüsts mit dem Neubau erfolgen soll. Diese Vereinbarung soll zeitgleich mit der Baugenehmigung abgeschlossen werden.
Das Änderungsverfahren zum Bebauungsplan 7-29 bleibt hiervon unberührt.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Der Vorhabenträger teilt mit Schreiben vom 16.03.2021 mit, dass er Verhandlungen über die a) Nutzbarmachung der ehemaligen Gasag-Brücke für den Fußgängerverkehr zur zusätzlichen Erschließung des EUREF-Campus mit der DB AG führt. Diese sind noch nicht abgeschlossen. Eine jeweils kurzfristige Information zum aktuellen Verhandlungsstand wurde vom Vorhabenträger zugesagt.
Der b) Erschließungsvertrag über die Torgauer Straße befindet sich laut Aussage des Vorhabenträgers vor der finalen Abstimmung. Zu den noch nicht geklärten Punkten gehört die Kostenträgerschaft bei Schäden an öffentlichen Leitungen. Im Rahmen der Ertüchtigung der Straße soll die Fahrbahn asphaltiert werden, um die Nutzbarkeit für Radfahrer_innen zu verbessern und die Lärmbelastung zu reduzieren.
Die c) Grünfläche an der ehemaligen Gasag-Nordspitze ist künftig im Bebauungsplan dauerhaft als öffentliche Parkanlage mit Bolzplatz gesichert und verbessert die Versorgung mit öffentlichen Grünflächen in der Umgebung, insbesondere für die Schöneberger Insel. Als öffentliche Grünfläche liegt die Pflege und Ertüchtigung zuständigkeitshalber beim bezirklichen Straßen- und Grünflächenamt.
Bei der auch von bezirklicher Seite gewünschten d) dauerhaften Zugänglichkeit des Geländes von der Nordseite bleibt zu beachten, dass es sich bei dem EUREF-Campus um einen Büro- und Dienstleistungsstandort mit wissenschaftlichen Einrichtungen auf Privatgelände handelt. Der Vorhabenträger teilt jedoch mit, dass aufgrund der auf dem Campus vorhandenen und geplanten ergänzenden öffentlichkeitswirksamen Nutzungen (z. B. gastronomische Einrichtungen, Fitnessstudio sowie Hotel/ Boardinghaus mit Veranstaltungs- und Seminarräumen) auch seinerseits ein Interesse daran besteht, das Gelände öffentlich zugänglich zu halten.
Der Punkt der Zugänglichkeit des EUREF-Campus von der Nordseite will der Vorhabenträger nach dem Ende der Pandemie aufnehmen um mit dem Bezirk eine Lösung unter Berücksichtigung seiner betrieblichen und sicherheitsmäßigen Erfordernisse zu finden.
Zwischen dem Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg in Vertretung des Landes Berlin und dem privaten Grundstückseigentümer gibt es einen öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 4.7.2008, der u.a. e) Verpflichtungen zur denkmalgerechten Sanierung des Gasometers enthält. Es wurde vereinbart, dass der vereinbarte Zeitpunkt des Beginns der Instandsetzungsarbeiten im Einvernehmen mit der unteren Denkmalschutzbehörde hinausgeschoben werden kann, insbesondere wenn der Erhaltungszustand des Gasometers dies zulässt. Unter dieser Voraussetzung entspricht es den Vereinbarungen mit der unteren Denkmalschutzbehörde, dass die Sanierung des Gerüsts zeitgleich mit Beginn der Bauarbeiten zur Umnutzung des Gasometers erfolgen soll. Im Juni 2020 wurde darüber hinaus eine Vereinbarung abgeschlossen, die den seinerzeit erreichten Abstimmungsstand zwischen Bezirk, Landesdenkmalamt und Eigentümer hinsichtlich diverser Aspekte, die denkmalrechtlich bei der Gestaltung des Neubaus zu beachten sind, festhält und in der diese Aspekte auf Basis dieses Abstimmungsstandes als im Konsens lösbar erklärt wurden. Angestrebt ist zudem eine Vereinbarung, in der Regelungen getroffen werden sollen hinsichtlich der durchzuführenden Sanierung und des dauerhaften Erhalts des Gasometer-Gerüsts (Verpflichtung zur Sanierung selbst, Zeitabläufe, Sanktionen, Dokumentation, dauerhafter Erhalt, Monitoring, Sicherung während der Errichtung des Neubaus).
Wie bereits in der DS-Nr. 1869/XX formuliert, bleibt das B-Planverfahren aus planungsrechtlicher Sicht von diesen Regelungen unberührt. |
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