Beratungsbeiträge: BV Suka, BV Wissel, BV Franck, BV Pschollkowski, BV Neumann und BV Lipper.
Der Antrag wird mehrheitlich beschlossen.
Es ergeht folgende Beschlussempfehlung:
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, gemeinsam mit dem Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg konkrete Maßnahmen zu entwickeln, um die Wahrnehmungsquote von Terminen durch Leistungsbeziehende im Jobcenter zu erhöhen. Dabei sind die Änderungen durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 5.11.2019 zu berücksichtigen.
Des Weiteren soll das Jobcenter folgende Punkte zur Verbesserung der Meldeterminvergabe in Betracht ziehen:
-Ausführliche Angabe des Ergebnisses der Potentialanalyse in der Eingliederungsvereinbarung (EV)
-Abgabe einer Selbstverpflichtungserklärung des Jobcenters mit dem Ziel der
Reduzierung von Meldeversäumnissanktionen
Ferner sollen folgende Punkte bei der Einladungspraxis zu Meldeterminen berücksichtigt werden:
- Pflichtfeld für die Aufnahme von Kundenwünschen für Terminbestimmungen in der EV
- Angabe eines möglichst konkreten Termingrundes in der Einladung
- Beachtung des BSG-Urteils Urteil vom 29.04.2015 - B 14 AS 19/14 R Ermessensfehlgebrauch bei gleichlautenden Serieneinladungen ab dem dritten Meldeversäumnis
- Terminverschiebung ohne Prüfung eines wichtigen Grundes
- Kundendenhinweis auf die Voraussetzungen für einen zulässigen Antrag auf Terminverschiebung in der Eingliederungsvereinbarung und der Einladung zum Meldetermin
- Minderjährige Kinder sollen grundsätzlich nur in absoluten Ausnahmefällen und ohne Sanktionsandrohung eingeladen werden.