Tagesordnung - 30. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren und demografischer Wandel - Besucher bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung)  

 
 
Bezeichnung: 30. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren und demografischer Wandel - Besucher bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung)
Gremium: Ausschuss für Soziales, Senioren und demografischer Wandel
Datum: Do, 20.08.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Anlagen:
30. Sitzung Soz_A Teilnehmerregistrierung

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Genehmigung der Tagesordnung      
Ö 2  
Genehmigung vorliegender Protokolle      
Ö 3  
Bericht aus der Verwaltung      
Ö 4  
Bericht, Fragen und Aktuelles aus dem Jobcenter durch Frau Zavlaris      
Ö 5     Anträge      
Ö 5.1  
Sicherstellen der Erreichbarkeit des Sozialamtes und des Jobcenters  
Enthält Anlagen
1690/XX  
Ö 5.2  
Planungssicherheit für soziale Leistungsempfänger_innen  
Enthält Anlagen
1703/XX  
Ö 5.3  
Überprüfung der Löhne bei „Aufstockern“ auf Mindestlohn durch das Jobcenter  
Enthält Anlagen
1591/XX  
Ö 5.4  
Förderung von Besuchskabinen in Pflegeheimen  
Enthält Anlagen
1636/XX  
Ö 5.5  
Aktive finanzielle und logistische Unterstützung der Seniorenvertretung während der Coronakrise  
Enthält Anlagen
1654/XX  
Ö 6     Mitteilungen zur Kenntnisnahme      
Ö 6.1  
Hartz 4-Sanktion wegen Meldeversäumnisse verringern, durch Änderung der Verwaltungspraxis bei der Einladungen zu Meldeterminen – Auswahlmöglich-keit der Leistungsbeziehenden bei der Terminvergabe.
Enthält Anlagen
1447/XX  
    20.11.2019 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
    Ö 10.1 - mit Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
   

Beratungsbeiträge: BV Suka, BV Wissel, BV Franck, BV Pschollkowski, BV Neumann und BV Lipper.

Der Antrag wird mehrheitlich beschlossen.

 

Es ergeht folgende Beschlussempfehlung:

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, gemeinsam mit dem Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg konkrete Maßnahmen zu entwickeln, um die Wahrnehmungsquote von Terminen durch Leistungsbeziehende im Jobcenter zu erhöhen. Dabei sind die Änderungen durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 5.11.2019 zu berücksichtigen.

Des Weiteren  soll das Jobcenter folgende Punkte zur Verbesserung der Meldeterminvergabe in Betracht ziehen:

 -Ausführliche Angabe des Ergebnisses der Potentialanalyse in der Eingliederungsvereinbarung (EV)

 -Abgabe einer Selbstverpflichtungserklärung des Jobcenters mit dem  Ziel der

  Reduzierung von Meldeversäumnissanktionen

 

Ferner sollen folgende Punkte bei der Einladungspraxis zu Meldeterminen berücksichtigt werden:

 

  1. Pflichtfeld für die Aufnahme von Kundenwünschen für Terminbestimmungen in der EV
  2. Angabe eines möglichst konkreten Termingrundes in der Einladung
  3. Beachtung des BSG-Urteils Urteil vom 29.04.2015 - B 14 AS 19/14 R  Ermessensfehlgebrauch bei gleichlautenden Serieneinladungen ab dem dritten Meldeversäumnis
  4. Terminverschiebung ohne Prüfung eines wichtigen Grundes
  5. Kundendenhinweis auf die Voraussetzungen für einen zulässigen Antrag auf Terminverschiebung in der Eingliederungsvereinbarung und der Einladung zum Meldetermin
  6. Minderjährige Kinder sollen grundsätzlich nur in absoluten Ausnahmefällen und ohne Sanktionsandrohung eingeladen werden.
   
    19.02.2020 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
    Ö 13.3 - überwiesen
   
   
    18.06.2020 - Ausschuss für Soziales, Senioren und demografischer Wandel
    Ö 5.1 - mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
   

Die Kenntnisnahme wird vertagt, mit der Bitte zur nächsten Sitzung auch wieder Vertreter des Jobcenters einzuladen.

   
    20.08.2020 - Ausschuss für Soziales, Senioren und demografischer Wandel
    Ö 6.1 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   

BV Suka ist über Punkt 6 der MzK verärgert und fordert, dass Einladungen an Minderjährige ohne Rechtsfolgenbelehrung versendet werden. Das Jobcenter erklärt, dass dies nicht zulässig sei. BV Wissel fragt, ob ein weiterer Schulbesuch nach Ende der Schulpflicht in den Beratungen des Jobcenters „ausgeredet“ werden würde. Dies wird vom Jobcenter deutlich verneint.

Die MzK wird zur Kenntnis genommen.

 

Ö 7  
Verschiedenes      
               
 
 

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