19.01.2005 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Ö 6.13 - überwiesen
Überweisung an den Hauptausschuss, Personal und Liegenschaften –
Konsensliste
Überweisung an den Hauptausschuss,
Personal und Liegenschaften – Konsensliste.
02.02.2005 - Hauptausschuss, Personal und Liegenschaften
Ö 3.12 - vertagt
Vertagung siehe Top 1
Die Vorsitzende regt an, im Anschluss
an die Sitzung des Ältestenrat am 15.02.2005 in einer kleinen Runde beim
BV-Vorsteher zu versuchen bezüglich der Vergabe der Sondermittel zu einer
fraktionsübergreifenden Einigung zu gelangen.
Vertagung der Drucksache - siehe auch
Top 1.
02.03.2005 - Hauptausschuss, Personal und Liegenschaften
N 2.12 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
16.03.2005 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Ö 8.6 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Einstimmiger Beschluss – Konsensliste:
Einstimmiger Beschluss – Konsensliste:
Um eine bessere, zügigere und objektivere Bearbeitung von
Anträgen auf BVV- Sondermittel zu gewährleisten sind folgende Grundsätze
einzuhalten :
Der
Bezirksverordnetenvorsteher veröffentlicht ein Merkblatt über die
Inanspruchnahme von BVV- Sondermitteln im Bezirk Tempelhof- Schöneberg. Im
Internet Auftritt des Bezirksverordnetenvorstehers wird mit einem Link
ebenfalls auf die Beantragung hingewiesen. Das Merkblatt soll folgende
Beantragungshinweise enthalten:
-schriftliche Antragstellung an den Bezirksverordnetenvorstehers
-Beschreibung
des Projektvorhabens
-Darstellung
der Gesamtfinanzierung
-Darstellung
des Eigenanteils, mit dem Hinweis der vorrangigen Vergabe an Projekte mit
Eigenanteil/ Eigenleistung
-Höhe
des erwünschten Zuschusses, wobei die Summe von bis zu 2.000 € nicht
überschritten werden soll
-Beibringung
von mindestens drei Kostenvoranschlägen
Unvollständige
Anträge der Antragsteller/innen sind mit kurzer Begründung durch den
Bezirksverordnetenvorsteher zurückzureichen.
Mitglieder
des Bezirksamtes, der BVV, Bürgerdeputierte und Mitarbeiter der Verwaltung
sind als Antragsteller/innen nicht zu berücksichtigen. Ausnahmen hiervon
beschließt der Hauptausschuss einstimmig, d. h. ohne Gegenstimme.
Vollständige
Anträge werden an das sachlich in Betracht kommende Mitglied des
Bezirksamtes, mit der Aufforderung zur fachlichen Stellungnahme innerhalb
von drei Wochen, weitergeleitet. Während der Parlamentsferien der BVV
verlängert sich die Frist zur Stellungnahme um weitere drei Wochen.
Bei
Fristversäumnis ist das zuständige Mitglied des Bezirksamtes auf
-zufordern die Stellungnahme innerhalb einer Woche nachzureichen. Wird
eine Stellungnahme nicht fristgerecht an den Bezirksverordnetenvorsteher
vorgelegt, so wird die BVV im Rahmen der Haushaltswirtschaftim Bezirk 50 v. H. der beantragten BVV
Sondermittelsumme im Kopfkapitel des jeweiligen Mitglied des Bezirksamtes
in Abgang stellen.
Die
Entscheidung über die Vergabe von BVV Sondermitteln prüft und empfiehlt
der Hauptausschuss nach Maßgabe folgender Kriterien :
a) Reisen von Kindern, Jugendlichen
und Sportvereinen , die einembesonderen Zweck ( z.B. internationaler Austausch, Teilnahme an
wichtigen über regionalen Turnieren) werden unterstützt, Schülerreisen mit
besonderem Bildungshintergrund
b) Bezirksbezogene Projektförderung
in den Bereichen Sport, freie Jugendarbeit und Kultur, wird unterstützt
c)Projektförderung im Bereich
ehrenamtlichen bürgerschaftlichen Engagement ( z. B. Kirchengemeinden,
Seniorenprojekte ) wird unterstützt
d) bei der Vergabe ist das Prinzip
des Gender Mainstreaming einzuhalten
Grundsätzlich
ist bei der Vergabe darauf zu achten, dass jeder Begünstigte innerhalb
eines Haushaltsjahres nur eine Bezuschussung erhält. Sollte unterjährig
ein Antragsteller mehrere Sondermittelanträge stellen, sind diese nur nach
sorgfältigster Prüfung und besonderen Kriterien zu vergeben. Die
besonderen Kriterien legt der Hauptausschuss fest.
In
der jeweiligen Oktobersitzung des Hauptausschusses wird eine schriftliche
Bestandsaufnahme über die bisher bewilligten Zuschüsse und der noch zur
Verfügung stehenden Restmittel vorgelegt. Der Hauptausschuss entscheidet
über das weitere Verfahren bis zum Jahresabschluss.
17.08.2005 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Ö 4.1 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Einstimmiger Beschluss:
Einstimmiger Beschluss:
MERKBLATT
über die Vergabe von
Sondermitteln durch die BVV
Die
Sondermittel der BVV dienen dazu, außerhalb der durch den Haushalt festgelegten
Titelzuordnungen Mittel und Zuschüsse für Vereine, Bürgerinitiativen und
Projekte aller Art zur Verfügung stellen zu können. Für bereits begonnene
Maßnahmen ist die Vergabe von Sondermitteln unzulässig. Auch ist eine
nachträgliche Finanzierung abgeschlossener Projekte haushaltsrechtlich nicht
möglich Der Antrag auf Vergabe von Sondermitteln muss daher mindestens 3 Monate
vor Beginn einer Maßnahme eingereicht werden. Hierbei sollen die nachstehenden
Grundsätze beachtet werden:
1.Sondermittel müssen schriftlich beim
Bezirksverordnetenvorsteher beantragt werden.
2.Die Maßnahme, für die die Zuwendung erfolgen
soll, muss genau beschrieben werden.
3.Der Eigenanteil muss dargestellt werden.
Projekte, die einen Eigenanteil / eine Eigenleistung erbringen, werden
vorrangig bedacht.
4.Der erwünschte Zuschuss ist zu benennen. Hierbei
soll die Summe von 2.000 Euro nicht überschritten werden.
5.Mindestens drei Kostenvoranschläge müssen dem
Antrag beigefügt werden.
6.Grundsätzlich soll jeder Begünstigte innerhalb
eines Haushaltsjahres nur eine Bezuschussung erhalten.