Drucksache - 1232/XVII  

 
 
Betreff: BVV-Sondermittel
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der FDPBezirksverordnetenvorsteher
  Kotecki, Rainer
Drucksache-Art:AntragVorlage des BV-Vorstehers
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.01.2005 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss, Personal und Liegenschaften Entscheidung
02.02.2005 
53. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses, Personal und Liegenschaften vertagt   
02.03.2005 
54. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses, Personal und Liegenschaften      
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.03.2005 
42. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.08.2005 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag vom 10.01.2005
Beschl.-E HA vom 02.03.2005
Vorlage des BV-Vorstehers 04.08.2005

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:

Der Bezirksverordnetenvorsteher bittet die Bezirksverordnetenversammlung folgende Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

 

MERKBLATT

über die Vergabe von Sondermitteln durch die BVV

 

Die Sondermittel der BVV dienen dazu, außerhalb der durch den Haushalt festgelegten Titelzuordnungen Mittel und Zuschüsse für Vereine, Bürgerinitiativen und Projekte aller Art zur Verfügung stellen zu können. Für bereits begonnene Maßnahmen ist die Vergabe von Sondermitteln unzulässig. Auch ist eine nachträgliche Finanzierung abgeschlossener Projekte haushaltsrechtlich nicht möglich Der Antrag auf Vergabe von Sondermitteln muss daher mindestens 3 Monate vor Beginn einer Maßnahme eingereicht werden. Hierbei sollen die nachstehenden Grundsätze beachtet werden:

 

1.      Sondermittel müssen schriftlich beim Bezirksverordnetenvorsteher beantragt werden.

 

2.      Die Maßnahme, für die die Zuwendung erfolgen soll, muss genau beschrieben werden.

 

3.      Der Eigenanteil muss dargestellt werden. Projekte, die einen Eigenanteil / eine Eigenleistung erbringen, werden vorrangig bedacht.

 

4.      Der erwünschte Zuschuss ist zu benennen. Hierbei soll die Summe von 2.000 Euro nicht überschritten werden.

 

5.      Mindestens drei Kostenvoranschläge müssen dem Antrag beigefügt werden.

 

6.      Grundsätzlich soll jeder Begünstigte innerhalb eines Haushaltsjahres nur eine Bezuschussung erhalten.

 

 
 

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