Drucksache - 1238/XVII
Die
Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz hat am 07. Juni
2005 entsprechende Ausführungsvorschriften zur Ermittlung angemessener Kosten
der Wohnung gem. § 22 SGB II (AV-Wohnen) erlassen. Somit gibt es klare
Vorgaben. Allerdings liegen diese Kosten über den derzeit gültigen Vorschriften
für das SGB XII. |
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