Wie bewertet das Bezirksamt die
Tatsache, dass die Arbeitsagentur Südwest offensichtlich als einzige
Deutschlands Bescheide erlassen hat, in denen ALG II–Empfänger
aufgefordert wurden, sich neue Wohnungen zu suchen, weil diese zu teuer
bzw. zu groß seien und wie viele solcher Bescheidewurden versandt?
Warum war die Arbeitsagentur
nicht über die schriftliche Anweisung der zuständigen Senatorin für
Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz darüber informiert, dass bis
zum 30.6.2005 solche Bescheide nicht zu erlassen sind, da die
entsprechenden Richtlinien überarbeitet werden?
Wie konnte es überhaupt
passieren, dass die Arbeitsagentur Entscheidungen getroffen hat, die
ausdrücklich dem Bezirksamt vorbehalten sind (Zahlung von Miete) und wie
stellt sich das Bezirksamt die Zusammenarbeit in der Arbeitsgemeinschaft
mit einem Partner vor, der offensichtlich nicht in der Lage ist, geltendes
Recht ordnungsgemäß anzuwenden?
Hat sich die Arbeitsagentur
inzwischen bei den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern für seine Fehler
entschuldigt, wurden die entsprechenden Bescheide korrigiert und hat es
Konsequenzen in der Arbeitsagentur gegeben?
Wie wird das Bezirksamt künftig
sicherstellen, dass sich die bisher schon schlechte Qualität der
Leistungen der Arbeitsagentur Südwest (einer der letzten Plätze bei einer
Untersuchung über die Qualität der Arbeit durch die Bundesagentur für
Arbeit) nicht unvermindert fortsetzt und zu einer erheblichen Belastung
der Arbeitsgemeinschaft führen wird?