Der Ausschuss empfiehlt der BVV:
Die BVV möge beschließen:
BV Wehrend bittet, dass die Antragsbegründung durch eine anwesende Bürgerin erfolgen darf. Die Ausschussmitglieder stimmen dem zu. Die Bürgerin begründet den Antrag. BV Giese und BV Dittmar weisen darauf hin, dass eine Verschärfung der TA Lärm oder eine zeitliche Begrenzung der Geltungsdauer durch das Bezirksamt nicht möglich ist. Herr Foemer weist für das BA darauf hin, dass die zum Einsatz kommenden Geräte den technischen Richtlinien entsprechen. BV Heiß bittet um Präzisierung des Antrags, ggfs. Vertagung. BV Seltz verweist auf die geltende Lärmschutzverordnung. BV Wehrend stellt den Antrag auf Vertagung des Antrags.
Abstimmung über die Vertagung:
Der Antrag auf Vertagung wird einstimmig abgelehnt.
Abstimmung über den Antrag:
Der Antrag wird bei zwei Enthaltungen einmütig abgelehnt.
Der Antrag wird nicht weiter verfolgt, da er im Ausschuss keine Mehrheit gefunden hat.