Drucksache - 0603/XIX
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Geschäftsordnung der BVV wird wie folgt geändert:
§ 27 a wird wie folgt gefasst:
§ 27 a Beschlussempfehlungen der Ausschüsse
Beschlussempfehlungen der Ausschüsse müssen der Bezirksverordnetenvorsteherin bzw. dem Bezirksverordnetenvorsteher in der Regel bis zum achten Tag 11.00 Uhr vor der nächsten Sitzung, spätestens aber bis zum Tag vor der Sitzung 11.00 Uhr vorliegen. Sie bedürfen nicht der Zustimmung der Dringlichkeit.
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