Drucksache - 1175/XIX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 18.11.2014 folgenden Beschluss:
Das Bezirksamt wird ersucht, auf der Grundlage der erhaltungsrechtlichen Stellungnahmen für die Bauaufsicht folgende Angaben in einem jährlichen Bericht zu den sozialen Erhaltungssatzungen zusammen zu fassen:
a) Auflistung der Anzahl aller Anträge zu den 3 sozialen Erhaltungsgebieten
b) Anzahl der beantragen Vorhaben nach Gruppen (Rückbau, bauliche Änderung, Nutzungsänderung)
c) Anzahl der baulichen Änderung (DG-Ausbau, Aufstockung, Aufzug, Balkon, Grundriss, energetische Sanierung, Ausstattungsänderungen)
d) Länge der Bearbeitungsdauer berechnet ab dem Zeitpunkt der Vorlage der vollständigen Unterlagen (Datum Eingang, Datum Stellungnahme)
e) Angaben zu Maßnahmen (genehmigt, abgelehnt)
Die sozialen Erhaltungssatzungen sind am 11.09.2014 wirksam geworden. Die jährlichen Berichte sollen der Bezirksverordnetenversammlung jeweils zu ihrer Dezember-Sitzung (erstmals Dezember 2015) zur Kenntnis gegeben werden.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Hinsichtlich der Mengenerhebungen wurde der Zeitraum des Jahres 2015 bis zum 31.12.2015 betrachtet. a) Auflistung der Anzahl aller Anträge zu den 4 sozialen Erhaltungsgebieten
Anmerkend sei hier erwähnt, dass erhaltungsrechtlich relevante Vorhaben häufig innerhalb von Bauberatungen (telefonisch oder zu den Sprechzeiten) besprochen wurden. Bei erheblichen erhaltungsrechtlichen Einwänden des FB Stadtplanung wurde nachfolgend häufig auch auf die Antragstellung von Bauanträgen bzw. erhaltungsrechtlichen Anträgen verzichtet.
b) Anzahl der beantragten Vorhaben nach Gruppen (Rückbau, bauliche Änderung, Nutzungsänderung, Umwandlung)
Der Berliner Senat hat am 03. März 2015 die Verordnung über einen Genehmigungsvorbehalt für die Begründung von Wohnungseigentum oder Teileigentum in Erhaltungsgebieten nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (UmwandV) beschlossen. Für Grundstücke innerhalb sozialer Erhaltungsverordnungen sind Anträge beim Grundbuchamt auf Begründung von Wohnungs- und Teileigentum ab diesem Tag durch die Bezirke zu genehmigen. Diese i.d.R. umfangreichen Genehmigungsverfahren sind in der Mengenerhebung ebenfalls mit aufgeführt. c) Anzahl der baulichen Änderungen (DG-Ausbau, Aufstockung, Aufzug, Balkon, Grundriss, energetische Sanierung, Ausstattungsänderungen)
d) Länge der Bearbeitungsdauer (Datum Eingang, Datum Stellungnahme)
Die Angaben zur Bearbeitungsdauer beziehen sich auf das Datum der Antragstellung bis zum Datum der Ausstellung des erhaltungsrechtlichen Bescheides. Angegeben sind hierbei alle Wochentage (inklusive Samstag und Sonntag). Der Zeitpunkt der Vorlage der vollständigen Unterlagen innerhalb der jeweiligen Genehmigungsverfahren wurde nicht dokumentiert.
e) Angaben zu Maßnahmen (genehmigt, abgelehnt)
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