Gemeinsame Beratung mit der Drucks.Nr. 0543/XVIII.
Beratungsbeiträge: BV Olschewski und Kühne
Die Fraktion der SPD schließt sich dem Antrag an. Der Termin aus dem Antrag Drucks.Nr. 0543/XVIII wird in den jetzt gemeinsamen Antrag der Fraktionen B‘90/Grüne, CDU und SPD aufgenommen.
Einstimmiger Beschluss:
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, eine Erhaltungssatzung gem. § 172, Absatz 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB), Erhaltung der städtebaulichen Eigenart aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt, in Verbindung mit § 30 Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB), Erhaltung baulicher Anlagen, für das Gebiet zwischen Maaßen-, Winterfeldt-, Froben- und Bülowstraße zu erlassen.
Ziel dieser Erhaltungssatzung soll sein, die städtebauliche Gestalt dauerhaft zu erhalten, die von zahlreichen, im Rahmen der städtebaulichen Sanierung aufwendig wiederhergestellten Altbauten geprägt ist.
Das Bezirksamt wird ferner ersucht, sämtliche rechtliche Mittel zur Wiederherstellung der ursprünglichen Gestaltung der Fassade zu prüfen und ggf. durchzusetzen.
Der BVV ist bis zum 30.06.2008 zu berichten.