Es liegt ein Ersatzantrag der antragstellenden Fraktion vor und ein Ersatzantrag des BV Gindra.
Beratungsbeiträge: BV Gindra, Priesmeyer, Pospieszynski und Schuch
Dem Antrag des BV Olschewski auf Schluss der Beratung wird einstimmig zugestimmt.
Der Ersatzantrag des BV Gindra wird abgelehnt.
Mehrheitsbeschluss:
1. Die Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin lassen sich bei der zuständigen Stelle gemäß den Vorschriften des Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) überprüfen.
2. Jeder Bezirksverordnete ist auf freiwilliger Basis und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen des StUG aufgefordert, im Rahmen der erforderlichen Antragstellung usw. mitzuwirken.
3. Über das Verfahren befindet der Ältestenrat.